Die TOP 3 Versicherungen für Gewerbetreibende und Selbständige
Selbständige und Gewerbetreibende müssen ihren Betrieb in einem bestimmten Umfang gegen Risiken absichern.
Unabhängig von der Branche gibt es 3 Arten von Versicherungen, die jeder Unternehmer im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit abschließen sollte: Dazu zählen eine Rechtschutzversicherung, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Geschäftsinhaltsversicherung. Zur besseren Orientierung, insbesondere für Jungunternehmer und Gründer, die sich der Risiken oft nicht bewusst sind, gibt es spezielle Vergleichsportale im Internet. Eines davon ist finanzchef24.de. Hier kann man sich darüber informieren, welche branchenspezifischen und welche branchenübergreifenden Versicherungen angeraten sind und welches Versicherungsunternehmen die notwendige Versicherung zu welchen Konditionen anbietet. Der Vergleichsrechner, der eine Vielzahl verschiedener Betriebsarten abdeckt, muss zum Tarifvergleich mit relevanten Betriebsdaten wie Anzahl der Mitarbeiter, Versicherungsbeginn, Betriebsgröße, Branche etc. gefüttert werden.
Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung deckt die Kosten ab, die einem Unternehmer im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten entstehen. Die Versicherung deckt die Prozesskosten und die Anwaltskosten ab. Je nach Ausgang des Prozesses werden auch die Gerichtskosten der Gegenpartei übernommen, allerdings nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Betriebshaftpflichtversicherung
Entstehen einem Dritten finanzielle Schäden in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit eines Selbständigen oder Gewerbetreibenden, dann deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Schadenersatzforderungen ab, die gegen den Versicherten geltend gemacht werden. So kann der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden. Dies ist besonders angesichts der Tatsache von Bedeutung, dass in Deutschland die Höhe von Schadensersatzansprüchen unbegrenzt ist. Für einen Unternehmer, der nicht versichert ist, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Die Betriebshaftpflichtversicherung wehrt zudem unberechtigte Schadensersatzforderungen gerichtlich ab.
Zu beachten ist, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nur bei Personen oder Sachschäden greift, jedoch nicht bei sogenannten echten Vermögensschäden, d. h. Vermögensschäden, die nicht aus einem Sach oder Personenschaden resultieren. Hier greift nur eine spezielle Vermögensschaden Haftpflichtversicherung. Diese ist bei allen beratenden Berufen wie Steuerberatern, Unternehmensberatern oder selbständig Sachverständigen dringend geboten. Kommt es zu einer falschen Beratung oder einem fehlerhaften Gutachten, dann werden berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter von der Versicherung übernommen.
Geschäftsinhaltsversicherung
Mit der Geschäftsinhaltsversicherung werden Schäden am Betriebsinventar, an Waren und Vorräten abgedeckt. Diese Schäden können entstehen durch höhere Gewalt wie Sturm, Hagel, Hochwasser oder Feuer, aber auch Einbruchdiebstähle und Vandalismus werden damit abgedeckt. Die Versicherung zahlt den Neuwert der zerstörten Betriebsausstattung und übernimmt die Instandsetzungskosten für die beschädigte Einrichtung. Die Geschäftsinhaltsversicherung kann erweitert werden, um die Kosten einer aus der Zerstörung der Betriebsausstattung resultierenden Betriebsunterbrechung abzudecken.
Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten mehrere Angebote miteinander verglichen werden. Dies kann man auf einem unabhängigen Online Vergleichsportal wie www.jetzt-praemien-senken.de tun. Hier wird neben dem Vergleichsrechner auch eine umfassende telefonische Beratung angeboten. Angesichts stark variierender Tarife je nach Anbieter ? trotz gleicher Leistung ?kann man dank eines gründlichen Angebotsvergleichs mehrere hundert Euro sparen.
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Parkstrasse 3, 02826 Görlitz
Datum: 26.03.2014 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andreas Schilling
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Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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