Elterngeld: Sonderzahlungen erhöhen jetzt Elterngeld; Steuerklassenwechsel möglich
Das Elterngeld führte bei vielen Eltern zu Enttäuschungen. Denn sie bekamen im Einzelfall erheblich weniger Geld als es das seit dem 1. Januar 2007 geltende Gesetz vermuten ließ. Der Grund: Die Elterngeldstellen bereinigten bei der Berechnung das Nettoeinkommen um Einmalzahlungen oder erfolgsabhängige Einkommensbestandteile wie beispielsweise Provisionen, Tantiemen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Entsprechend geringer fielen die monatlichen Bezüge für die Eltern aus.
Dies führt zwangsläufig zu einem wesentlich höheren Elterngeldanspruch und der vom Gesetz beabsichtigten Ausgleichsleistung in Höhe von 67 Prozent des tatsächlichen Erwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro). Insbesondere Arbeitnehmer, die leistungsbezogene- und/oder zulagenbelastete Arbeitsverträge abgeschlossen haben und dabei auf ein höheres Grundgehalt verzichten, werden gegenüber Arbeitnehmern endlich gleich gestellt, die keine Sonderzahlungen vereinbart haben.
Im Sinne eines höheren Elterngeldes hat auch das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschieden (Az.: B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R). Demnach dürfen Elterngeldberechtigte auch noch kurz vor Anspruchsbeginn und ohne steuerlich nachvollziehbare Begründungen die Steuerklasse wechseln, um dadurch ihr Elterngeld zu erhöhen.
Aufgrund der noch nicht in allen Fällen eindeutigen Rechtslage rät Tim Reichelt, Elterngeldexperte und Rechtsanwalt bei Ecovis, betroffenen Eltern, etwaige abschlägige Bescheide beziehungsweise Widerspruchsbescheide nicht bestandskräftig werden zu lassen, sondern – unter Umständen nach anwaltlicher Prüfung der Erfolgschancen – rechtzeitig Widerspruch beziehungsweise Klage zu erheben.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 50 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.700 Mitarbeiter. Die Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, darunter mehr als 20.000 gewerbliche Kunden, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die fachübergreifende Zusammenarbeit schafft neue Beratungsansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen.
Die ECOVIS Akademie AG ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
Datum: 17.07.2009 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 103944
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Familie & Kinder
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.07.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 680 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Elterngeld: Sonderzahlungen erhöhen jetzt Elterngeld; Steuerklassenwechsel möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).