Thüringische Landeszeitung: Vorteil Doppelpass / Kommentar von Julia Stadter zur neuen Doppelpass-Regelung
ID: 1039711
bei den Kritikern der neuen Doppelpass-Regelung die Rede. Nach dem
Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sollen in
Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bis zum 21.
Geburtstag nachweisen, dass sie hier geboren und aufgewachsen sind,
um weiterhin zwei Staatsbürgerschaften haben zu dürfen. Bisher muss
bis zum 23. Geburtstag die Entscheidung für einen der beiden Pässe
fallen. Diese Regelung umfasst allerdings nicht EU-Bürger, bei denen
der Doppelpass erlaubt ist. In Deutschland sind vor allem
Deutsch-Türken davon betroffen. Wenn die Türkei also den Sprung in
die EU schaffen würde, erleichterte dies auch die Doppelpassfrage.
Die Union wünscht durch einen deutschen Schulabschluss oder eine
Berufsausbildung, alternativ reicht auch eine Meldebescheinigung über
acht Jahre Wohnsitz aus, einen leicht zu erbringenden Nachweis, dass
der Antragsteller sich auch in die Gesellschaft integriert.
Einen Doppelpass zu haben, bringt Vorteile. Ein einfacher
Behördengang ist daher keine unzumutbare Auflage, wenn jemand diese
Vorteile nutzen möchte. Über die Zahl der Jahre, die jemand hier
gelebt haben muss, lässt sich allerdings streiten.
Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.03.2014 - 07:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1039711
Anzahl Zeichen: 1550
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Weimar
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Thüringische Landeszeitung: Vorteil Doppelpass / Kommentar von Julia Stadter zur neuen Doppelpass-Regelung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thüringische Landeszeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).