ICE-Achsbruch durch Herstellerfehler ausgelöst: Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungen gegen DB ein
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ICE-Achsbruch durch Herstellerfehler ausgelöst: Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungen gegen DB ein
(Berlin, 17. Juli 2009) Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Freitag das Ermittlungsverfahren zum Bruch einer ICE 3-Radsatzwelle am 9. Juli 2008 mangels Tatverdachts eingestellt. Danach liegt keine Pflichtverletzung der DBMitarbeiter vor. Die Kölner Ermittler stellten keine Fehler von DBVerantwortlichen bei der routinemäßigen Eingangskontrolle der Radsatzwelle fest. Auch die Strafanzeigen gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn mit dem Vorwurf, durch "riskante Sparmaßnahmen" den Unfall mitverursacht zu haben, haben sich damit als unbegründet erwiesen.
"Wir sehen uns durch die Einstellung der Ermittlungen in unserer Aussage bestätigt: Sicherheit hatte und hat immer oberste Priorität bei der Deutschen Bahn. Unsere Prüf- und Kontrollsysteme für die ICE-Flotte funktionieren zuverlässig", kommentiert Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der DB.
Ursache des Achsbruchs ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und der von ihr beauftragten Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ein durch Materialverunreinigungen ausgelöster Riss.
Die DB unterzieht alle ICE 3-Achsen zehnmal häufigeren Untersuchungen als vor dem Unfall. Dazu wurden elf neue Ultraschallanlagen im Wert von mehr als drei Millionen Euro angeschafft und 135 zusätzliche Mitarbeiter aufgebaut. Regressforderungen zum gesamten wirtschaftlichen Schaden durch das Achsenproblem behält sich die Deutsche Bahn vor.
"Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und in enger Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt alle Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt, damit unsere Fahrgäste weiterhin sicher mit der ICE-Flotte unterwegs sind. Jetzt erwarten wir von der Herstellerindustrie, dass sie ihren Beitrag zur endgültigen Lösung des Achsproblems leistet", so Homburg weiter.
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Datum: 17.07.2009 - 15:18 Uhr
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