Neue Rabattarzneimittel für Millionen Patienten (FOTO)
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(ots) -
Neue Rabattverträge großer Krankenkassen gelten seit 1. April in
allen Apotheken bundesweit. Bei der nächsten Rezepteinlösung müssen
sich Millionen Patienten darauf einstellen, ein anderes Arzneimittel
als bisher vom Apotheker ausgehändigt zu bekommen. Darauf macht der
Deutsche Apothekerverband (DAV) insbesondere alle chronisch kranken
Patienten aufmerksam, die gesetzlich krankenversichert sind. Nach
Berechnungen des DAV erlassen oder ermäßigen die gesetzlichen
Krankenkassen ihren Versicherten die gesetzliche Zuzahlung für
weniger als die Hälfte aller Rabattarzneimittel. Von den 27.000
erfassten Rabattarzneimitteln sind 11.500 Medikamente seit 1. April
zur Hälfte oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung zugunsten der
Krankenkassen befreit (43 Prozent).
"Wenn bei großen Krankenkassen neue Rabattverträge mit vielen
Wirkstoffen in Kraft treten, sind oft Millionen Patienten betroffen",
sagt DAV-Patientenbeauftrage Claudia Berger. Jede Apotheke müsse
grundsätzlich das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene
Rabattarzneimittel abgeben - bei gleichem Wirkstoff, gleicher
Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter
Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein
gleiches Anwendungsgebiet. Berger: "Chronisch kranke Menschen, die
ihre Medikamente genau kennen, sind bei neuen Rabattarzneimitteln
schnell verunsichert. Nicht nur das pharmazeutische Wissen, sondern
auch ein hohes persönliches Engagement des Apothekers sind notwendig,
um dem Patienten das Vertrauen in seine Medikation wiederzugeben."
Neben den neuen Rabattverträgen sind zum 1. April auch viele
Festbeträge - Erstattungshöchstpreise der gesetzlichen Krankenkassen
- angepasst worden. Etwa 7.500 Arzneimittel sind betroffen; bei rund
7.000 Medikamenten wurde der Festbetrag abgesenkt. Liegt der
Herstellerpreis über dem Festbetrag, entstehen Mehrkosten für
Patienten. Liegt er darunter, zahlt die Krankenkasse den
Apothekenverkaufspreis - mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung.
Damit das Medikament von der Zuzahlung befreit wird, muss sein Preis
mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Laut DAV sind
jedoch nur 4.600 von 32.500 festbetragsgeregelten Arzneimitteln
befreit; das entspricht 14 Prozent.
Seit 1. April werden erstmals Wirkstoffe definiert, deren ärztlich
verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren
Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen. In der Anlage 1a
(Substitutionsausschlussliste) im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V
stehen die beiden Wirkstoffe Ciclosporin (Immunsuppressivum) und
Phenytoin (Antiepileptikum). Nachdem über diese Liste bislang von
Apothekern und Krankenkassen kontrovers verhandelt wurde, ist laut
Gesetz seit 1. April der Gemeinsame Bundesausschuss für die
Bearbeitung der Liste zuständig. Der DAV fordert dabei eine
angemessene Beteiligung der Apotheker.
Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel. 030 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.web.de
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Datum: 01.04.2014 - 10:44 Uhr
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