HOMBURGER: Geiselbefreiung auch ohne Grundgesetzänderung möglich
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HOMBURGER: Geiselbefreiung auch ohne Grundgesetzänderung möglich
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung wirft mit seiner Forderung nach einer angeblich notwendigen Grundgesetzänderung zur Befreiung von Geiseln aus der Hand von Piraten erneut Nebelkerzen. Solche Befreiungsaktionen scheitern nicht an fehlenden rechtlichen Grundlagen, denn die Bundeswehr ist bereits heute dazu ermächtigt. Das ATALANTA-Mandat des Deutschen Bundestages sieht ausdrücklich auch den Einsatz von Gewalt zur Beendigung seeräuberischer Handlungen vor. Die volle Handlungsfähigkeit der Bundeswehr bei der Pirateriebekämpfung ist also ohne Grundgesetzänderung bereits jetzt gegeben. Ständige Wiederholungen dieser überflüssigen und ideologisch motivierten Forderung machen sie nicht besser.
Im Übrigen ist es sehr verwunderlich, dass der Bundesverteidigungsminister plötzlich die Möglichkeit der Stationierung von Soldaten auf zivilen Schiffen als nicht sinnvoll bezeichnet. Schließlich hat der Deutsche Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung ein Mandat beschlossen, das im Einzelfall auch den Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet möglich macht. Dies umfasst ggf. auch den Einsatz bewaffneter deutscher Soldaten auf zivilen Schiffen. Wenn der Bundesverteidigungsminister, der das Mandat in der Bundesregierung maßgeblich mit erarbeitet hat, nun nichts mehr davon wissen will, dann hat das ausschließlich damit zu tun, dass er damit den Weg ebnen will für eine von der Union favorisierte Grundgesetzänderung. Das ist unnötig. Die FDP lehnt das ab.
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Datum: 17.07.2009 - 21:05 Uhr
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