Gefährliche Güter im Fluggepäck Kettensägen gehören nicht in den Koffer
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Gefährliche Güter im Fluggepäck Kettensägen gehören nicht in den Koffer
Da das Gepäck in Frankfurt auf dem Transportweg vom Aufgabeschalter zum Flugzeug in Abwesenheit des Passagiers durchleuchtet wird, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Passagier nach Feststellen eines gefährlichen Gegenstands nicht möglich. Damit das Gepäckstück dennoch mit dem Fluggast am Zielort ankommt, muss das beanstandete Teil aus Tasche oder Koffer entnommen und ? im Falle von höherwertigen Gegenständen ? in speziellen Aufbewahrungsräumen für eine Dauer von 4 Wochen eingelagert werden bis der Fluggast seinen Besitz nach der Rückkehr wieder abholt.
Aber nicht nur Feuerzeuge zählen zum Gefahrgut, sondern auch Kettensägen, von denen allein im letzten Monat 63 Stück anfielen. Selbst neue Kettensägen müssen entnommen werden, weil die Sägen nach einer Funktionsprüfung im Werk noch Rückstände von Benzin und Öl aufweisen. Urlaubsspezifische Gegenstände sind Camping-Öfen und ?Kocher sowie Taucherlampen und Schwimmwesten mit Gasdruckzylinder. Im Winter wiederum haben Lawinenrucksäcke mit Gaskartuschen Saison, die so verpackt sein müssen, dass sie nicht versehentlich ausgelöst werden können.
Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut im Luftverkehr mit einer aktuellen Warenliste gibt es im Internet auf der Website der Fraport AG unter http://www.frankfurt-airport.de/cms/default/dok/331/331451.gefahrgut.htmlund beim Luftfahrt-Bundesamt unter http://www.lba.de/cln_010/nn_57316/DE/Betrieb/Gefahrguttransport/
A__Z__Passagierinfo__Gefahrgut__Gepaeck.html
http://www.fraport.de
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Datum: 17.07.2009 - 22:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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