INFINUS AG: Das Warten hat ein Ende
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel(firmenpresse) - 02.04.2014 - Über das Vermögen des größten Emittenten, der Future Business KG aA wurde am 01.04.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Endlich können Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierbei gilt es Fehler zu vermeiden und Besonderheiten zu berücksichtigen.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das Amtsgericht Dresden (Az.: 532 IN 2257/13) hat am 01.04.2014 über das Vermögen der Future Business KG aA das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet. Neben der PROSAVUS AG und ecoConsort AG ist die Future Business KG aA das dritte und zugleich größte Emissionshaus des INFINUS-Firmengeflechts. Nicht nur Orderschuldverschreibungen sondern auch Genussrechte und Nachrangdarlehen wurden im großen Stil ausgegeben. Attraktive Renditen lockten hierbei tausende von Anlegern, die aufgrund der Insolvenzverfahren nun beträchtliche Schäden zu befürchten haben.
Forderungsanmeldung
Allerdings können Anleger, die Produkte der Future Business KG aA erworben haben, ihre Forderungen jetzt zur Insolvenztabelle anmelden und hierdurch einen Teil ihres Schadens kompensieren. Eine automatische Erfassung der Ansprüche gibt es aber nicht. Vielmehr sind die betroffenen Anleger aufgefordert aktiv zu werden. Das Volumen der anzumeldenden Forderungen ist enorm und musste laut einem aktuellen Bericht des Insolvenzverwalters Kübler von anfänglich 400 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro korrigiert werden. Auch die Zahl der geschädigten Anleger ist sprunghaft angestiegen, und zwar von 25.000 auf 40.000.
Kein Spaziergang
Der Anlageskandal rund um das INFINUS-Firmengeflecht dürfte damit neue Maßstäbe setzen und ein strenges Reglement erfordern. Folglich haben auch Anleger im Rahmen der Forderungsanmeldung einige Voraussetzungen zu erfüllen. Andernfalls laufen sie Gefahr, bei der Verteilung der Insolvenzmasse unberücksichtigt zu bleiben. Inhaber sog. Genussrechte und Nachrangdarlehen trifft es besonders hart. Aufgrund der Nachrangvereinbarung sind sie lediglich Investoren zweiter Klasse und dem Totalverlust unmittelbar ausgesetzt. Es besteht allerdings auch für diese Anleger die Möglichkeit, im Rang aufzusteigen.
Gewusst wie
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist für die Nachrangproblematik besonders qualifiziert. Bereits vor mehreren Jahren gelang es Rechtsanwalt Dr. Steinhübel beim Bundesgerichtshof (BGH) im SMP-Insolvenzverfahren eine Grundsatzentscheidung gegen den dortigen Insolvenzverwalter Dr. Kübler herbeizuführen, die mittlerweile als Meilenstein in der BGH-Rechtsprechung zu nachrangigen Anlageprodukten anerkannt ist. Betroffene Anleger konnten so eine erstrangige Befriedigung erreichen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
infinus
future-business
anwalt
fubus
orderschuldverschreibungen
genussrechte
steinh-bel
rechtsanwalt
kanzlei
insolvenz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
kanzlei(at)kapitalmarktrecht.de
07071-975800
http://www.kapitalmarktrecht.de
Datum: 02.04.2014 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1041752
Anzahl Zeichen: 3852
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Heinz O. Steinhübel
Stadt:
Tübingen
Telefon: 07071-975800
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 672 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"INFINUS AG: Das Warten hat ein Ende"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
04.04.2018 - Mit zu hohen Mieten und Preisen soll P&R kalkuliert und hierdurch seine finanziellen Polster aufgebraucht haben. Der Schaden für die Anleger könnte erheblich sein. Mangelnde Rentabilität? Ob das Geschäftsmodell von P&R wirtschaftlich nicht tragfähig war, wird sich noc
P&R: Ad-hoc-Meldung der P&R Transport-Container GmbH lässt Schlimmes befürchten ...
27.03.2018: - Die vierte P&R-Gesellschaft scheint in den Sog der drei bereits insolventen P&R-Gesellschaften zu geraten. Eine ad-hoc-Meldung der P&R Transport-Container-GmbH vom 20.03.2018 weckt schlimmste Befürchtungen bei den Anlegern. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte prüft für die be
P&R: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt die Anleger in der Insolvenz ...
20.03.2018 - Gleich drei Tochtergesellschaften der P&R AG haben jetzt einen Insolvenzantrag gestellt. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hilft den P&R-Anlegern mit Rat und Tat. P&R-Insolvenzverfahren Seit mehr als vierzig Jahren bot die P&R-Gruppe ihre Container-Investm
Weitere Mitteilungen von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
BIG-Verwaltungsrat kritisiert Zusatzbeiträge der Großen Koalition ...
(Mynewsdesk) Dortmund, 02.04.2014 ? In seiner Sitzung am 1. April 2014 kritisiert der Verwaltungsrat der BIG das aktuelle Reformgesetz der Bundesregierung. Die von der Politik gefeierte Beitragssatzautonomie wird der Mehrzahl der gesetzlich Versicherten hohe Zusatzbeiträge bringen, Prämien werde
Lange: Kompromiss für Schienenbahnen bei der EEG-Reform greifbar ...
Endspurt bei den Gesprächen zur EEG-Novelle Am heutigen Mittwoch hat sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages mit der EEG-Reform und den Auswirkungen auf den Verkehrsbereich befasst. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange: &q
Ciper & Coll. - die Rechtsanwälte für Patienten weiter auf Erfolgskurs: Fehlgeschlagene Hüftimplantation. ...
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergericht
Weiß: Mindestlohn ist Ausdruck der Wertschätzung geleisteter Arbeit ...
Das Bundeskabinett hat heute ein "Tarifpaket" mit der Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Peter Weiß: "Der allgemeine Mindestlohn ist ein mit der Sozialen M




