Kopftuch vor dem Richter - Diskriminierung am Amtsgericht?

Kopftuch vor dem Richter - Diskriminierung am Amtsgericht?

ID: 1041788

Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V.



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(firmenpresse) -
2. April 2014. Ein Richter am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) hat eine muslimische Zeugin aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen. Der Richter wollte die Ohren der Zeugen sehen. Seine Begründung: Nur so könne er erkennen, ob die Zeugin löge oder nicht. In dem Ordnungswidrigkeitsverfahren ging es um 55 Euro (Az.: 303 OWI 1272/13). Richterliche Willkür oder Diskriminierung? Der Fall, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), mache in sozialen Netzwerken die Runde und löst damit eine emotionale Diskussion aus.

Vor dem Amtsgericht Tiergarten legte der 48-jährige Osman U. Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit ein. Es ging dabei um Parken im Halteverbot. Der Richter wollte unter anderem Zehra U., eine 48-jährige Krankenpflegerin, die seit 45 Jahren in Deutschland wohnt, vernehmen. Diese trug allerdings aus Glaubensgründen ein Kopftuch. Der 60-jährige Richter Helmut B. verlangte von der Frau, dass sie ihr Kopftuch abnehmen solle und drohte mit einem Ordnungsgeld. Nur so könne er die Glaubwürdigkeit der Zeugin beurteilen. Nachdem Zehra dies nicht tun wollte, meinte der Richter, dass es reichen würde, wenn sie ihre Ohren frei mache würde. "Der Richter", so Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des DSD (www.gegendiskriminierung.de), "will nämlich an den Ohren eines Zeugen erkennen können, ob er lügt, oder nicht. Und dass er gerade eine Muslima zum Abnehmen ihres Kopftuchs zwingen wollte, stellt für mich einen Akt der Diskriminierung dar."
Nach einer angeregten Diskussion mit dem Anwalt durfte die Frau ihr Kopftuch aufbehalten. Ihre Aussage in dem Verfahren, in dem es um 55 Euro ging, wurde nicht mehr benötigt. Der Richter stellte schon vorher das Verfahren ein.

Rege Diskussion in den sozialen Netzwerken

Nachdem bekannt wurde, dass dieser Richter bereits im Jahr 2013 einer Anwältin das Tragen eines Kopftuches verbieten wollte, steht das Amtsgericht Tiergarten in Berlin unter Beschuss in sozialen Netzwerken. Uwe Hoffmann: "Natürlich kann ein Richter in Berlin einem Staatsbediensteten das Tragen von religiöser Bekleidung verbieten. In Berlin wurde 2005 das Neutralitätsgesetz eingeführt. Das gilt aber nicht für Zeugen, wie im Fall Zehra U." Wenn man nun noch bedenke, dass es in diesem Fall um 55 Euro wegen Parken im Halteverbot ging, sei diese Geschichte sehr peinlich für die Zeugin, aber auch für das Gericht. Gegen den Richter will der Anwalt des Beklagten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. "Wäre diese Geschichte nicht so diskriminierend gegenüber der Zeugin, so könnte man darüber lachen. Vielleicht sollte der Richter das nächste Mal einfach auf die Nase der Zeugen achten", so Hoffmann. Die sei doch ein sehr deutliches Lügenbarometer.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.04.2014 - 16:10 Uhr
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Ansprechpartner: Uwe Hoffmann
Stadt:

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Politik & Gesellschaft



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