Berliner Zeitung: Zur Einigungüber die Oppositionsrechte im Deutschen Bundestag:
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Änderung des Grundgesetzes der Opposition die Möglichkeit der
Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht zu geben? Mit dieser
Klage sollen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
beseitigt werden. Es handelt sich also um kein Minderheitenrecht,
sondern um ein vielfach erfolgreich erprobtes Mittel der
Verfassungshygiene. Dieses Mittel der Minderheit zu verweigern,
zeugt von einem falschen Selbstbewusstsein der Mehrheit.
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Datum: 02.04.2014 - 17:01 Uhr
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