Denkmalimmobilien: Baustil und Architekturunterschiede
Soll er gelungene Architektur unterstreichen oder einem langweiligen Gebäude ein individuelles Gesicht geben, unglückliche Proportionen harmonisieren oder dem Haus völlig anderes Aussehen verleihen? – Was ist zu beachten bei einer Erweiterung durch einen Wintergarten?
Größe, Form und Farbe – Materialwahl
Immobilienexperte Eric Mozanowski weiß um den Wunsch Denkmalimmobilienbesitzer, dass Erweiterungen durch einen Wintergarten für die bessere Wohnraumnutzung, Lichtdurchflutung und zur Aufwertung der Denkmalimmobilie bestehen. Hierbei gibt Herr Mozanowski zu bedenken: „Bauform, Profilfarbe und Scheibenformate beeinflussen. Ob Wohnhaus und Glasanbau eine ruhige Einheit bilden oder einen interessanten Kontrast liegt von den individuellen Voraussetzungen ab. Geschlossene, kompakte Baukörper vertragen Belebung gut, aber an Hang- und Winkelhäusern und auf Gebäuden mit Flachdach bringen Gegensätze in vielen Fällen optische Unruhe. Für eine erfolgreiche Erweiterung im Besonderen bei Denkmalimmobilien bedarf es die Erfahrung vom Denkmalamt und kompetenten Architekten. Gerade bei älteren Immobilien wird mit einem nachträglichen Anbau eine Verbesserung der Energiebilanz angestrebt. Hierbei wird der Wintergarten als eine Art Sonnenkollektor eingesetzt, der überschüssige Wärme an die angrenzenden Wohnräume abgibt.“
Mit dem Wintergarten den Grundriss verbessern
„Aber im Allgemeinen gilt, dass unabhängig von Form und Größe, der Wintergarten den Hausgrundriss verbessern sollte, ergänzen oder bereichern. Frühzeitig sollte festgelegt werden, wie der Glas Raum erreicht und genutzt werden soll. Wer auf dem Weg in den Anbau stets einen schweren Sessel verrücken muss, verliert bald die Freude. Es kann genügen, angrenzende Räume auszumöblieren. Manchmal ist es sinnvoller, Räume zu tauschen, etwa die Küche vor dem Anbau zu verlegen, damit sich der gewünschte Essplatz dem Wintergarten praktisch anschließt und man nicht nur mit heißen Schüsseln durch das Wohnzimmer jonglieren muss“, so Eric Mozanowski.
Die Wahl der Farbe: Harmonie für alle Sinne
Hersteller bieten Profile in allen RAL-Farben an, das sind über 400 genormte Töne in matt und glänzend. Innen- und Außenfarbe lassen sich getrennt voneinander wählen. Weiße Rahmen passen zu jedem Haus. Ihnen fehlt aber, je nach Konstruktion, der Pfiff. Klar zu erkennen, dass helle Farben den Anbau größer erscheinen lassen. Harmonisch sollte die Erweiterung im Auge des Betrachters wirken, daher wählt man helle Farben vorzugsweise für einen kleinen Wintergarten. Dunkle Rahmen drängen große Bauten optisch zurück und Schmutz fällt weniger auf. Profile im Farbton der Hausfenster passen sich stilvoll an das Wohngebäude an. Farbunterschiede beleben die Fassade. Idealerweise haben Kontrastton und Fensterlack denselben Sättigungsgrad, also den identischen Anteil weißer Farbe an den vier Hauptfarben Rot, Gelb, Blau und Grün.
Eric Mozanowski hierzu: „Weitere Möglichkeiten bestehen in Raumbegrenzungen aus Vollverglasung mit profillosen geklebten Glasanstößen, die an der historischen Bestandsimmobilie angebracht werden. Dadurch entsteht ein fließender Übergang ohne sichtbare Grenzen.“
Eric Mozanowski erläutert an Hand des Bildmaterials wie erfolgreiche Umsetzungen gestaltet und verwirklicht wurden. Die Teilnehmer tauschten ihre Erfahrungen in regen Diskussionen aus und zum Thema Bestandimmobilien, Denkmalimmobilien konnte Eric Mozanowski zahlreiche Erfahrungswerte von erfolgreichen Sanierungen aufzeigen und weitergeben.
V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Wichtige Wissensmodule werden auf Wunsch auch im Internet veröffentlicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Geschichte von Denkmalimmobilien und der Wandel in die heutige Zeit mit den gegebenen Veränderungen und Ansprüchen, die Modernisierung und Sanierung von Denkmalimmobilien mit sich bringen.
Eric Mozanowski
geschäftsansässig
Theodor-Heuss-Str. 32
70174 Stuttgart
Datum: 02.04.2014 - 18:29 Uhr
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