Bank muss Anlegerin der Prorendita Eins GmbH & Co. KG Schadensersatz zahlen - Kapitalmarktrecht
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Bank muss Anlegerin der Prorendita Eins GmbH&Co. KG Schadensersatz zahlen - Kapitalmarktrecht
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Ideenkapital-Prorendita.html Das Landgericht Köln verurteilte eine beratende Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Prorendita Eins GmbH & Co. KG.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem Rechtsstreit ging eine Anlageberatung der beklagten Bank voraus. Während dieser machte die Klägerin deutlich, dass sie eine sichere Anlage wolle, in der ihr Kapital vollständig erhalten bleibt. Außerdem teilte sie der Beraterin mit, dass sie jederzeit auch kurzfristig auf das investierte Geld zugreifen können muss. Daraufhin wurde ihr die Beteiligung an der Prorendita Eins GmbH & Co. KG empfohlen und sie investierte rund 20.000 Euro in den streitgegenständlichen Fonds.
Das Landgericht (LG) Köln gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz wegen Falschberatung (Az.: 3 O 462/11). Es habe keine anlegergerechte Beratung stattgefunden, auch wenn dies von der Bank behauptet wurde. Eine anlegergerechte Beratung liege dann vor, wenn der Berater die individuellen Anlageziele des Kunden sowie dessen Wissen und Kenntnisse bezüglich Wertanlagen in die Anlageempfehlung einbeziehe. Auch seien Berater grundsätzlich dazu verpflichtet über Risiken, welche mit einer Anlage einhergehen, aufzuklären.
Vorliegend handelt es sich bei der empfohlenen Anlage um eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft. Mit einer solchen Anlage geht auch immer das Totalverlustrisiko des eingesetzten Geldes einher. Ein solches Risiko sei jedoch nicht mit den Anlagewünschen und Angaben der Klägerin während des Beratungsgesprächs in Einklang zu bringen. Für eine Falschberatung spreche auch, dass das Kapital langfristig gebunden wird und somit entgegen des Wunsches der Anlegerin nicht jederzeit frei zur Verfügung steht. Die Beteiligung kann vor Ablauf des Anlagezeitraums nur auf dem Zweitmarkt mit möglicherweise erheblichen Verlusten verkauft werden.
Durch Investitionen auf dem britischen Lebensversicherungsmarkt versucht der von Ideenkapital aufgelegte Fonds hohe Renditen zu erwirtschaften. Jedoch kam es aufgrund der Schwierigkeiten auf dem Markt nicht zu der erwarteten Entwicklung.
Anleger sollten die schlechten Aussichten ihrer Investition aber nicht einfach so hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht versierter Anwalt kann die Beteiligung überprüfen und etwaige Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Damit Ansprüche nicht verjähren ist jedoch unter Umständen ein schnelles Handeln geboten.
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Datum: 07.04.2014 - 10:10 Uhr
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