Immobilienanzeigen: Ab Mai müssen Energiedaten genannt werden / Für Vermieter und Verkäufer wird

Immobilienanzeigen: Ab Mai müssen Energiedaten genannt werden / Für Vermieter und Verkäufer wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht (FOTO)

ID: 1043418

(ots) -
Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen
Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die
Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht.
Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung
ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai
in Kraft tritt.

Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in
kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtigen
Online-Portalen. Die Verkäufer bzw. Vermieter sind nach der neuen
Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem
Energieausweis genannt werden. Wer die Angaben unterlässt, begeht
eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der neuen EnEV
folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:

- die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis)

- der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder
Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr

- der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der
Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)

- das Baujahr des Gebäudes

- die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis
mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis
vor, müssen die darin angegebenen Daten für den
Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der
Heizung veröffentlicht werden.

Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen. Mit
Einführung der neuen EnEV gewinnt der Energieausweis für Gebäude auch
darüber hinaus an Bedeutung. So sind Verkäufer und Vermieter künftig
verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen.


Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an
den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.

Weitere Informationen zum Energieausweis und zur EnEV 2014 gibt es
im Internet unter www.zukunft-haus.info. Unter
www.energie-effizienz-experten.de steht eine Online-Datenbank zur
Verfügung, mit der Verbraucher qualifizierte Fachleute finden können,
die Energieausweise ausstellen.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Michael Draeke, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-709, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
draeke@dena.de, Internet: www.dena.de

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Datum: 07.04.2014 - 09:58 Uhr
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