Druckchemikalien in Lebensmitteln: Grundsatzurteil stärkt Informationsrechte der Verbraucher
ID: 1043557
Informationen über Belastungen durch Druckchemikalien in
Lebensmitteln herausgeben - Schallende Ohrfeige für die ehemaligen
Verbraucherschutzminister Seehofer und Aigner - Deutsche Umwelthilfe
hatte jahrelang Übermittlung amtlicher Kontrollergebnisse gefordert
Die Herausgabe amtlich festgestellter Prüfergebnisse zu
Druckchemikalien in Lebensmitteln durch Behörden ist rechtmäßig. Zu
diesem Grundsatzurteil kommt das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2014 (Az.: 8 A 654/12). Mehrere
Lebensmittelkonzerne hatten Klage gegen das für Ernährung und
Landwirtschaft zuständige Bundesministerium erhoben, nachdem dieses
der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Untersuchungsergebnisse über
Druckchemikalienbelastungen in deren Produkten übermitteln wollte.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage des
Lebensmittelkonzerns Dr. Oetker mit der Begründung ab, dass
Untersuchungsergebnisse zu Druckchemikalien in Lebensmitteln keine
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen darstellen.
Nach den Untersuchungsergebnissen der Lebensmittelbehörden können
bestimmte Substanzen in Druckfarben, die unter anderem auf
Verpackungen und Haushaltsgegenständen aufgebracht werden, auf
Lebensmittel übergehen, so dass sie beim Verzehr mit aufgenommen
werden. Ob dies bei den Produkten des Unternehmens Dr. Oetker der
Fall war, wird die Auswertung der nach dem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts freizugebenden Dokumente ergeben.
"Nur ein ungehinderter und schneller Zugang zu Informationen
schafft Markttransparenz und beendet undurchsichtige
Vertuschungsversuche von Unternehmen. Das Urteil ist eine schallende
Ohrfeige für die ehemaligen so genannten Verbraucherschutzminister
Seehofer und Aigner, die den Informationszugang zunächst
verweigerten. Es stärkt das Informationsrecht von Verbrauchern
grundlegend und ist richtungsweisend. Festgestellte Belastungen
dürfen von den Behörden nicht mehr mit der Schutzbehauptung, diese
seien 'Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse' vertuscht werden", sagt
der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Das ehemalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) hatte sich zunächst jahrelang geweigert,
amtliche Kontrollergebnisse zu Druckchemikalienbelastungen in
Lebensmitteln an die DUH herauszugeben. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation hatte 2006 Belastungen von Frucht- und
Gemüsesäften in Getränkekartonprodukten mit der Druckchemikalie
Isopropylthioxanthon (ITX) durch eigene Untersuchungen aufgedeckt.
Auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
beantragte sie die Herausgabe amtlicher Kontrollergebnisse und
erhielt teilweise komplett geschwärzte Akten vom BMELV, denen
wesentliche Informationen zu den Produkten mit festgestellten
Belastungen nicht entnommen werden konnten.
Nach gewonnenen Verfahren vor dem Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgericht stellte schließlich das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtswidrigkeit der
Auskunftsverweigerung durch das BMELV fest. Dennoch weigerte sich das
Verbraucherschutzministerium weiterhin, die Informationen
offenzulegen und fragte aktiv bei betroffenen Lebensmittelkonzernen
an, ob diese mit der höchstrichterlich verfügten Veröffentlichung
einverstanden seien. Daraus ergab sich wiederum ein Rechtsverfahren
über zwei Gerichtsinstanzen, das zugunsten der DUH fiel.
Durch seine Informationsblockade schützte das BMELV nach Ansicht
der DUH die Industrie und führte das Verbraucherinformationsgesetz ad
absurdum. "Der heutige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer
und Ilse Aigner haben als Verbraucherschutzminister den Bürgern
zustehende Informationen über kontaminierte Getränke in Kartons
jahrelang verweigert und damit geltendes Recht gebrochen", sagt der
DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. "Mit der
Geheimhaltung ist jetzt Schluss: Das Urteil räumt den Verbrauchern
einen umfassenden Informationsanspruch über die Beschaffenheit von
Erzeugnissen ein." Fischer betonte, dass auch Ministerien und
Unternehmen die heute existierenden Informationsrechte endlich als
echte Bürgerrechte akzeptieren müssten.
Nachdem das BMELV später alle von der DUH angefragten Daten zu
Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln herausgeben wollte,
verklagten betroffene Lebensmittelkonzerne das Bundesministerium, um
die Herausgabe der brisanten Daten über belastete Produkte zu
unterbinden. Jedoch ohne Erfolg, wie das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen nun in zweiter Instanz entschied und eine
Revision nicht zuließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
Dr. Oetker die Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht
beantragen kann.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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Datum: 07.04.2014 - 12:00 Uhr
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