Leistungen vom Staat bei Demenzerkrankung - darauf haben Sie Anspruch
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Berlin, 08.04.2014. Wenn eine Person an Demenz erkrankt, stellen sich für sie und ihre Angehörigen zahlreiche Fragen. Die dringlichste lautet oft: Welche Unterstützung gibt es, wenn beispielsweise die Ehepartnerin, der Ehepartner, ein Elternteil oder auch die Großmutter im Alltag hilfsbedürftig wird? Antworten geben Pflegestützpunkte, Beratungsstellen u.a. der Wohlfahrtsverbände, Alzheimer Gesellschaften und die Pflege- und Krankenversicherung.
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für alle Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheiten sowie der Verhütung von Verschlimmerungen dienen und im sogenannten Leistungskatalog des SGB V (5. Sozialgesetzbuch) enthalten sind. Das gilt u.a. für Arztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente, andere therapeutische Maßnahmen oder Hilfsmittel, die im Verlauf einer Demenz medizinisch erforderlich sind.
Die Pflegeversicherung greift dann, wenn voraussichtlich längerfristig (über 6 Monate hinaus) Pflegebedarf besteht. Betroffene müssen zunächst einen Antrag auf Leistungen bei ihrer Pflegekasse stellen. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird eine Pflegestufe ermittelt, nach der Demenzkranken bestimmte Leistungen zustehen. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen Pflegegeld, professionellen Pflegedienstleistungen oder einer Kombinationsleistung.
Weiterführende Informationen und Erfahrungsberichte bietet das Informationsportal www.wegweiser-demenz.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier gibt es Rat und Hilfe rund um das Thema Demenzerkrankungen. Mit der Adressdatenbank können Hilfeangebote vor Ort recherchiert werden.
Der Wegweiser Demenz wird herausgegeben vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Datum: 08.04.2014 - 16:09 Uhr
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Freigabedatum: 08.04.2014
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