Osterurlaub – Alte Führerscheine und Polizeikontrollen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht diese Dokumente und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“.
Um Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen im Vorfeld zu vermeiden sollte ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich geführt werden. Ebenso wichtig für Osterurlaubsreisen mit dem Pkw ins Ausland sind grundsätzlich die grüne Versicherungskarte und zur Sicherheit auch der sogenannten Europäische Unfallbericht, empfiehlt Jürgen Buck.
Die Texte für den alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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Datum: 10.04.2014 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1045329
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.04.2014
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