Aktuelles Urteil: Werbeaktion „Jeder 100. Einkauf gratis“ ist wettbewerbsrechtlich zulässig

Aktuelles Urteil: Werbeaktion „Jeder 100. Einkauf gratis“ ist wettbewerbsrechtlich zulässig

ID: 104540

Eine Werbeaktion, bei der zufällig ausgewählte Kunden ihren Einkauf gratis erhalten, kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein.



(firmenpresse) - Eine Werbeaktion, bei der zufällig ausgewählte Kunden ihren Einkauf gratis erhalten, kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein.

Hierauf verweist Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz von der Kanzlei Rayermann Zimmer Rechtsanwälte unter Hinweis auf ein entsprechendes Urteil des BGH vom 22. Januar 2009 (Az. I ZR 31/06).

In dem entschiedenen Fall warb ein Supermarkt damit, dass in einem bestimmten Zeitraum jeder 100. Kunde seinen Einkauf gratis erhält. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht fest, dass es sich bei einer derartigen Aktion nicht um eine – grundsätzlich rechtswidrige – Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Verkauf einer Ware handelt, da der Kunde keinen gesonderten Preis gewinnen kann sondern der Supermarkt bei bestimmten Kunden lediglich auf den Kaufpreis verzichtet. Nach Ansicht der Richter besteht bei einer solchen Werbung auch nicht die Gefahr, dass die Kunden nicht mehr frei entscheiden, was und wie viel sie kaufen, sondern sich nur noch von der Chance leiten lassen, den Einkauf gratis zu erhalten. Gerade angesichts der erkennbar geringen Gewinnchance kann von einer solchen unsachlichen Beeinflussung der Kaufentscheidung in dem entschiedenen Fall nicht ausgegangen werden. Zumindest wird nach Ansicht des BGH durch die Chance eines Gratiseinkaufs „die Rationalität der Kaufentscheidung nicht völlig in den Hintergrund gedrängt“.

Damit zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung von Werbemaßnahmen verstärkt davon ausgeht, dass der Durchschnittsverbraucher durchaus mündig und aufgeklärt ist, um mit derartigen Gewinnanreizen umgehen zu können. Rechtsanwalt Zimmer-Goertz weist daher darauf hin, dass gerade im Werbebereich daher auch neue und innovative Marketingaktionen durchaus rechtlich umsetzbar sind, wobei sich hier schon bei der Entwicklung eine enge Zusammenarbeit mit einem rechtlichen Berater empfiehlt.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Rayermann Zimmer Rechtsanwälte mit Büros in Düsseldorf und München berät schwerpunktmäßig im Bereich Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Lizenzrecht) und Gesellschaftsrecht.

Nachdem Mathias Zimmer-Goertz für Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf, Dubai (V.A.E.) und Atlanta (USA) sowie als Unternehmensberater für die Boston Consulting Group tätig war, ist er seit 2000 Partner bei Rayermann Zimmer.



Leseranfragen:

Rayermann Zimmer Rechtsanwälte
RA Mathias Zimmer-Goertz
Königstrasse 5
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211-8681-402
Fax.: 0211-8681-603
E-Mail: zimmer-goertz(at)rayermann.de
Web: www.rayermann.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neues, werbefreies Branchenverzeichnis als Online-Branchenbuch vorgestellt Klar und deutlich: Premium-Werbeartikel GmbH
Bereitgestellt von Benutzer: matts1970
Datum: 21.07.2009 - 09:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 104540
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Mathias Zimmer-Goertz
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-8681-402

Kategorie:

Marketing & Werbung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.07.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 514 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aktuelles Urteil: Werbeaktion „Jeder 100. Einkauf gratis“ ist wettbewerbsrechtlich zulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rayermann Zimmer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rayermann Zimmer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z