Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Wettbewerbsrecht
Versandkostenangabe auf Preisvergleichslisten im Internet
BGH, Az. I ZR 140/07
Hintergrundinformation:
In Deutschland schreibt die Preisangabenverordnung vor, dass gewerbliche Händler bei Fernabsatzverträgen, also z.B. bei Vertrieb via Internet in ihrer Werbung angeben müssen, ob zusätzlich zum Kaufpreis der Ware noch Liefer- und Versandkosten anfallen. Auch deren Höhe oder Berechnungsgrundlage muss ggf. genannt werden - alles in gut wahrnehmbarer, deutlicher Form. Bei verlinkten Internetangeboten wird immer wieder darum gestritten, wann eine solche Angabe für Verbraucher ausreichend gut wahrnehmbar ist. Der Fall: Ein Online-Händler für Elektronikprodukte hatte seine Waren in eine Internet-Preissuchmaschine eingestellt. Dort wurde zwar der jeweilige Preis der Ware genannt, von den Versandkosten erfuhr man aber erst nach Anklicken des Links zur Homepage des Händlers. Ein Konkurrent nahm nun den Händler wegen irreführender Werbung auf Unterlassung dieser Art der Verkaufsförderung in Anspruch. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied, dass Verbraucher beim Anschauen von Preisvergleichslisten im Internet auf einen Blick erkennen können müssen, ob im Preis Versandkosten enthalten sind oder nicht. Gerade ein als Rangliste von verschiedenen konkurrierenden Anbietern gestalteter Preisvergleich sei sinnlos, wenn diese Information fehle. Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung sahen es die Richter nicht als ausreichend an, wenn die Information zu den Versandkosten erst auf der Homepage des Händlers zu lesen ist. Online-Händler müssen daher die Versandkosten unmissverständlich offenlegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.
Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de
Datum: 21.07.2009 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 104592
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1613
Kategorie:
New Media & Software
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 276 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Wettbewerbsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).