Tipps vom Immobilienprofi
Immobilien-Kauf mit Photovoltaik – Sonne auf dem Dach und im Portemonnaie?
Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute der OTTO STÖBEN GmbH unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Neben den ökologischen Aspekten mit aktiv unterstütztem Umweltschutz mittels CO2-freier Stromerzeugung durch Verzicht auf fossile Rohstoffe und dadurch Einsparung natürlicher Ressourcen liegen weitere Vorteile der eigenen Energiegewinnung auf der Hand:
•Es eröffnet sich eine langfristige Verdienstmöglichkeit durch die Einspeisevergütung, durch welche man jedes Jahr Geld für die selbsterzeugte Energie ausgezahlt bekommt.
•Es besteht eine Unabhängigkeit von den großen Energieversorgern.
•Beim Kauf eines Hauses mit einer nachweislich rentablen Photovoltaik-Anlage entfällt der eigene Baustress beim Errichten einer solchen und es können sogleich hohe Renditen erwirtschaftet werden.
„Allerdings gibt es einiges zu beachten, da sich Privatpersonen beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage plötzlich in der Rolle eines gewerblichen Klein-Unternehmers wiederfinden“, weiß Dipl.-Kfm. Ralf Colditz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK zu Kiel und Leiter der Gutachten-Abteilung der OTTO STÖBEN GmbH.
„Dies bringt vor allem steuerrechtliche Aspekte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes mit sich. So fließt z. B. in die Ermittlung des zu versteuernden Betrages neben den Einnahmen aus der Einspeisevergütung auch der selbst verbrauchte Strom der Photovoltaik-Anlage als Betriebseinnahme mit ein.“
Des Weiteren müssen die bestehenden Verträge und Laufzeiten über die Errichtung bzw. den Erwerb der meist fremdfinanzierten Anlage, die Einspeisung und die Wartung gesichtet und bewertet werden.
Hier könnten Fallstricke lauern, die sich für den Käufer als wirtschaftlich ebenso negativ auswirken können wie eine technisch nicht einwandfreie Anlage:
•Es besteht z. B. Aufklärungsbedarf über die Eigentumsverhältnisse der Anlage, nicht immer ist der Betreiber auch der Eigentümer der Immobilie. Es ist zu klären, welche Verträge zu übernehmen sind.
•Sollte die Anlage noch nicht vollständig abbezahlt sein, besteht gegebenenfalls ein Eigentumsvorbehalt des Installationsbetriebes.
•Die Anlage könnte schon an Dritte verpachtet sein. Hier sollte geklärt werden, ob ein Rückkauf möglich ist.
•Die Anlage gehört einem dritten Betreiber und nur die Dachfläche ist vermietet. Hier würde der Status eines Gewerbetreibenden entfallen, da nur die Miete eingezogen wird.
Dies sind nur einige Punkte, die vor dem Kauf einer Immobilie mit einer Photovoltaik-Anlage beachtet werden sollten. All diese Aspekte fließen ebenso in die Kaufpreisbewertung der Immobilie mit ein.
Auch sollte man sich im Vorfeld fragen, welchen (finanziellen) Nutzen man sich von der eigenen Anlage erhofft. Soll sie nur den Eigenbedarf decken und sich somit selbst tragen oder zusätzlichen Gewinn erwirtschaften.
Generell kann eine Immobilie auch ohne eigenen Weiterbetrieb der Photovoltaik-Anlage erworben werden. Eine Option wäre die Rück-Vermietung oder ein Rück–Verkauf an den vorherigen Eigentümer. Eine weitere Option wäre eine Vermietung der Anlage an einen anderen Betreiber. Grundsätzlich kann so eine Anlage auch demontiert und weiterverkauft werden. Ratsam ist immer die Einholung eines Wertgutachtens speziell für die Anlage. Die gesetzliche Einspeisevergütung ist an die Anlage und nicht an den Betreiber gekoppelt. Bei einem Wechsel des Eigentümers oder des Standorts hat dies keinen Einfluss auf die Förderung des erzeugten Stroms.
Wie auch immer man sich entscheidet, es gibt eine Menge zu beachten, damit der Erwerb eines Hauses mit einer Photovoltaik-Anlage reibungslos verläuft und sich schlussendlich gewinnbringend auswirkt.
Fragen Sie die Experten aus unserer Gutachten-Abteilung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ansprechpartner:
OTTO STÖBEN IMMOBILIEN
Ralf Colditz, ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK zu Kiel
Büro: 0431 66403-26
Fax: 0431 66403-40
E-Mail: gewerbe@stoeben.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
grundeigentum
privatpersonen
einkommenssteuergesetze
einspeiseverguetung
weiterbetrieb
gutachten
abteilung
photovoltaik
anlage
erwerb
gewerbetreibende
dachflaeche
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
OTTO STÖBEN ist ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immobilien-Management und acht Büros in Schleswig-Holstein. Als Maklerunternehmen in der vierten Generation verknüpft OTTO STÖBEN stets diese Erfahrung mit frischer Innovation.
Image Marketing GmbH
Jackie Gillies
Königsweg 1
24103 Kiel
Tel 0431 66452-16
Fax 0431 6645222
E-Mail: info(at)image-kiel.de
www.image-kiel.de
Datum: 08.12.2014 - 11:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1046792
Anzahl Zeichen: 4848
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jackie Gillies
Stadt:
Kiel
Telefon: 0431 6645216
Kategorie:
Forschung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Anmerkungen:
Gerne stellen wir digitales, honorarfreies Bildmaterial zur Verfügung. Anfragen bitte an info@image-kiel.de. Bei Veröffentlichung freuen wir uns über einen Hinweis oder ein Belegexemplar.
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1821 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tipps vom Immobilienprofi"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IMAGE Marketing GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Viele Vermieter wissen nicht, dass bestimmte Ansprüche aus Mietverhältnissen einer besonders kurzen Verjährungsfrist unterliegen. Während in der Regel eine Frist von drei Jahren gilt, sieht das Mietrecht in § 548 BGB für einige Fälle lediglich sechs Monate vor. Diese kurze Frist kann erheblic
Nebenkosten steigen deutlich stärker als Mieten OTTO STÖBEN fordert faire Bewertung der Wohnkostenentwicklung ...
Während in der öffentlichen Debatte häufig von steigenden Mieten die Rede ist, zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Der größte Kostentreiber beim Wohnen sind längst die Nebenkosten. Nach Analysen des Deutschen Mieterbundes, des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) und von Scout2
Neue Gesetze im Immobiliensektor, Chancen und Herausforderungen für Eigentümer und Mieter ...
Kiel, 02. Oktober 2025, Der Herbst bringt Bewegung in die Immobilienbranche – mit dem geplanten Bau-Turbo, der verlängerten Mietpreisbremse und der diskutierten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – stehen Eigentümer, Verwalter und Mieter vor wichtigen Veränderungen. Bau-Turbo – Bü
Weitere Mitteilungen von IMAGE Marketing GmbH
AENGEVELT-Wohninvestment-Index AWI gibt erneut über alle Lagen nach ...
Für die qualifizierte wissenschaftliche Orientierungshilfe am Wohninvestmentmarkt hat AENGEVELT-RESEARCH im Jahr 2008 den AENGEVELT-Wohninvestment-Index AWI* entwickelt. Er erfasst regelmäßig (jedes Quartal) die Einschätzungen von rd. 200 Experten aus allen Bereichen der Wohnungswirtschaft, di
AENGEVELT analysiert sinkenden Leerstand und steigende Mieten am Büromarkt Leipzig ...
Leipzig hat sich nach Analysen von AENGEVELT-RESEARCH als nationaler Logistikhub etabliert und entwickelt sich zunehmend weiter zum Automobilstandort. Da von den standortübergreifenden und kooperativen Automobil- und Logistikunternehmen weitreichende positive wirtschaftliche Effekte ausgehen, pro
Stück für Stück saniert ...
So fällt in den meisten Industrieländern Europas mehr als 80 Prozent des Gebäudewärmebedarfs in Altbauten an. Trotzdem liegt die aktuelle jährliche Sanierungsrate zur Energieeffizienzsteigerung bei weniger als einem Prozent. Das mag unter anderem daran liegen, dass Eigentümern die Entscheidung




