Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu den deutschen Rüstungsexporten
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Votum zu der Klage auch über eine verfassungsrechtliche Grauzone zu
entscheiden haben. Schließlich sind Rüstungsexporte nach Artikel 26
des Grundgesetzes verboten. Wenigstens im Prinzip. Es sei denn, sie
werden von der Bundesregierung genehmigt. Deshalb: Eine Regierung
muss nicht alles offenlegen. Aber eine zeitnahe (Basis-)Information
des Parlamentes darf man ihr zumuten."
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Datum: 15.04.2014 - 20:05 Uhr
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