Vierbeiner brauchen auf Reisen einen Pass / Impfungen sind zwingend vorgeschrieben / Innerhalb der EU besteht Kennzeichnungs-Pflicht
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hat eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Innerhalb und außerhalb
der EU gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der
ADAC empfiehlt daher, sich rechtzeitig über die Vorschriften zu
informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise an die
obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken.
Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein.
Dafür ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Eine vor diesem
Stichtag erfolgte und gut lesbare Tätowierung wird ebenfalls
anerkannt. Außerdem ist der EU-Heimtierausweis mitzuführen, der vom
Tierarzt ausgestellt wird. Der Ausweis muss Angaben zum Tier, seinem
Besitzer und der durchgeführten Tollwutimpfung enthalten. Die
Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt
worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist bei
Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.
Nicht-EU-Länder haben länderspezifische Besonderheiten. Die
EU-Regeln übernommen haben jedoch die Schweiz und Liechtenstein, hier
genügen Mikrochip, EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Norwegen
verlangt bei Hunden zusätzlich die Behandlung gegen Bandwurm.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern wie Norwegen, der Schweiz,
Australien, den USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie
innerhalb der EU. Ansonsten muss noch vor der Abreise in Deutschland
ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf
frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.
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Datum: 17.04.2014 - 09:30 Uhr
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