Südwest Presse: Kommentar zu Hartz IV
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Arbeit, Hartz-IV-Leistungen für Selbstständige zu begrenzen. Das
Argument, man könne zum Scheitern verurteilte Geschäftsideen doch
nicht dauerhaft aus Steuermitteln unterstützen, taucht alle Jahre
wieder auf - und klingt zunächst auch überzeugend. Wenn manche
Selbstständige unter dem Strich nur 100 oder 200 Euro pro Monat
erwirtschaften, muss die Frage erlaubt sein, ob ihr Konzept einfach
nicht taugt. Oder ob die Betriebsausgaben, die den Gewinn so sehr
schmälern, im Einzelfall zu verschwenderisch sind. Dass sich die
Bundesregierung bislang nicht an eine Gesetzesänderung wagt, hat
allerdings einen Grund. Das Sozialgesetzbuch macht bei den
Hilfebedürftigen keinen Unterschied zwischen arbeitslos, angestellt
oder selbstständig. Das Grundgesetz, aus dem sich das Recht auf ein
Existenzminimum ableitet, erst recht nicht. Anspruch auf Hartz IV
haben schlichtweg alle, deren Einkommen nicht ausreicht, den
Lebensunterhalt zu sichern. Mit welcher rechtlichen Begründung könnte
der Gesetzgeber hier eine Gruppe ausschließen, ohne früher oder
später vor Gericht Schiffbruch zu erleiden? Auch das Argument der
Bundesagentur, sich von zu viel Bürokratie entledigen zu wollen,
hinkt. Bei einem großen Teil der Aufstocker handelt es sich
schließlich um Angestellte, nicht um Selbstständige. Bei ihnen muss
der Hartz-IV-Satz genauso individuell berechnet werden. Wie in den
vergangenen Jahren dürfte der Vorstoß also wieder in der Schublade
verschwinden. Nächstes Jahr an Ostern sollte Agenturvorstand Heinrich
Alt ein frischeres Ei legen.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 18.04.2014 - 18:42 Uhr
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