Auch beim Abschleppen ist Alkohol tabu

Auch beim Abschleppen ist Alkohol tabu

ID: 104916

Auch beim Abschleppen ist Alkohol tabu



(pressrelations) - >Düsseldorf/Frankfurt, 22. Juli 2009 - Um ein abgeschlepptes Fahrzeug lenken zu dürfen, ist in Deutschland kein Führerschein erforderlich. Dennoch muss sich auch der Lenker eines Pannenfahrzeugs an bestimmte Promillegrenzwerte halten. Denn wer angetrunken am Steuer eines abgeschleppten Wagens erwischt wird, riskiert eine Strafe. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.

In Deutschland werden keine hohen Anforderungen an den Lenker eines abgeschleppten Kraftfahrzeugs gestellt. Er muss lediglich in die Bedienung des Fahrzeugs eingewiesen werden und geeignet sein, dieses sicher durch den Verkehr zu bringen. Einen Führerschein braucht er nicht. Trotzdem gehen die Gerichte überwiegend davon aus, dass der Sozius in einem Abschleppgespann einem Kraftfahrzeugführer zumindest gleichzustellen ist. Führer eines Wagens ist demnach, "wer das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Nutzung seiner mechanischen Einrichtung fortbewegt". Dieses Merkmal liegt beim Lenker eines abgeschleppten Wagens zweifellos vor. Immerhin hat dieser durch die Betätigung der Lenkung und der Bremsen einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten des geschleppten Fahrzeugs.

Der strenge Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille nach § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt für den "zweiten Mann" in einem Abschleppgespann zwar nicht. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch folgern, dass jeder straffrei ausgeht, der sich alkoholisiert ans Steuer eines Pannenfahrzeugs setzt. Schließlich geht von einem Abschleppgespann ? und insbesondere von dem mit einem regelmäßig nur sehr kurzen Abschleppseil angehängten Pannenfahrzeug und dessen Fahrer ? eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus. Daher gilt in solchen Fällen zumindest der für die absolute Fahruntüchtigkeit geltende Grenzwert von 1,1 Promille, berichtet das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de.

Wer dem Alkohol in einem solchen Maße zugesprochen hat, dass er diesen Wert überschreitet, sieht sich im Falle einer Verkehrskontrolle ernsthaften Konsequenzen ausgesetzt. Da er nicht mehr die nötige Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen des gezogenen Pkws besitzt, bringt er nicht nur sich und andere in Gefahr, er befindet sich mit seinem Vergehen bereits im Bereich der Straftat "Trunkenheit im Verkehr" (§ 316 Strafgesetzbuch). Das heißt, ihm droht mindestens eine Geldbuße ? im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.


Infos: www.straffrei-mobil.de

Hinweis für die Redaktion:
Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Volkswagen bestätigt sein Investitionsprogramm für Mexiko Neue Verkehrsbestimmungen in Luxemburg und den Niederlanden
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2009 - 11:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 104916
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 278 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch beim Abschleppen ist Alkohol tabu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

straffrei-mobil.de (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von straffrei-mobil.de


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z