Checkliste für die Zeit nach der Geburt
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Checkliste für die Zeit nach der Geburt
Mit der Entlassung aus der Klinik nach der Geburt eines Kindes sind Eltern häufig mit ihrem Baby auf sich allein gestellt. Eine Geburtsurkunde muss beim Standesamt beantragt werden, das Kind muss bei der Krankenkasse angemeldet werden, aber auch Fragen zum Stillen oder zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes, an die vorher nicht gedacht wurde, können auftauchen. Für die Zeit nach der Geburt gibt die Nationale Stillkommission Müttern eine Checkliste an die Hand, die jetzt aktualisiert wurde und im neuen Format erscheint. Sie gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, gibt Tipps zur Unterstützung und hat Platz für wichtige Adressen und Telefonnummern.
Die neue Checkliste enthält Tipps zum Stillen und zur Pflege des Babys sowie Möglichkeiten zur medizinischen Beratung und Betreuung durch Hebammen. Daneben erfahren frisch gebackene Eltern, wann und wo sie Mutterschafts-, Kinder- und Elterngeld beantragen können. Die Checkliste erscheint im neuen Gewand: als handliches Faltblatt können Kliniken und Geburtshäuser sie allen Eltern nach der Geburt eines Kindes mit auf den Weg geben.
Das Faltblatt "Checkliste für die Zeit nach der Geburt" kann - wie die Informationsblätter zum Stillen für Schwangere und Stillende der Nationalen Stillkommission am BfR - von der Internetseite www.bfr.bund.de heruntergeladen oder in beliebiger Stückzahl kostenlos beim BfR angefordert werden: Geschäftsstelle der Nationalen Stillkommission, Bundesinstitut für Risikobewertung, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Email: stillkommission@bfr.bund.de , Fax: 030-8412 3715.
Bundesinstitut für Risikobewertung
Pressestelle
Thielallee 88-92
14195 Berlin
Tel.: +49-(0)30-18412-4300
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Datum: 22.07.2009 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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