Zum ersten Jahrestag des Rana Plaza-Einsturzes am 24. April in Bangladesch: Textilhandelshäuser gesetzlich in die Pflicht nehmen
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werden offenzulegen, wo und unter welchen Bedingungen ihre Produkte
hergestellt werden. Nur so können Menschen- und Kinderrechtsverstöße
entlang der langen Lieferkette vom Baumwollfeld bis zur Ladentheke
sichtbar gemacht werden. Dies erklärte das internationale
Kinderhilfswerk terre des hommes zum Jahrestag des Einsturzes des
Rana Plaza-Gebäudes in Dhaka, der Hauptstadt Bangladeschs. Dort waren
am 24. April 2013 über 1.100 Arbeiterinnen und Arbeiter ums Leben
gekommen.
»Dass ein längst überfälliges Abkommen zur Feuer- und
Gebäudesicherheit nach der Katastrophe zwischen Gewerkschaften,
Arbeitgebern, großen Textilhandelshäusern, der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und der Regierung von Bangladesch
unterzeichnet wurde und nun umgesetzt wird, ist positiv zu bewerten,
reicht aber bei weitem nicht«, erklärte Iris Stolz,
Kinderrechtsexpertin von terre des hommes. »Um die Menschen, die
unsere Kleidung herstellen, wirkungsvoll vor Ausbeutung und
Lebensgefahr zu schützen, müssen die Sozial- und Sicherheitsstandards
bei der gesamten textilen Lieferkette in den Blick genommen werden.
Neben den Nähereien müssen auch die Baumwollfelder, die Färbereien
und Spinnereien, die Subunternehmer und in Heimarbeit fertigenden
Zulieferer kritisch beleuchtet werden. Überall dort werden besonders
junge Mädchen unter oftmals sklavenähnlichen Bedingungen
ausgebeutet.«
terre des hommes fordert, dass Textilunternehmen gesetzlich
verpflichtet werden offenzulegen, wo und unter welchen Bedingungen
ihre Produkte hergestellt werden. Ferner verlangt terre des hommes
verbindliche Mindeststandards bei der Entlohnung sowie den
Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken. »Diese Mitverantwortung der
Unternehmen darf keine freiwillige Geste bleiben, sondern sie muss
die politisch regulierte und überwachte Pflicht eines jeden
Unternehmens sein«, so Iris Stolz.
Pressekontakt:
terre des hommes-Pressesprecher, Wolf-Christian Ramm, Tel.: 05 41 /
71 01-158 oder 01 71 / 6 72 97 48, Mail: c.ramm@tdh.de
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Datum: 23.04.2014 - 14:05 Uhr
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