Private Krankenversicherungen ? mit einem Vergleich auf der Gewinnerseite sein
Angesichts steigender Tarife bei vielen privaten Krankenkassen wird die finanzielle Belastung für manche Personengruppen immer kritischer.
Laut dem Bund der Versicherten (BdV) gibt es in einzelnen Fällen drastische Erhöhungen von bis zu 50 %. Betroffen sind insbesondere ältere Versicherte, d. h. Versicherte ab einem Alter von 45 Jahren. Im Schnitt mögen die Beitragserhöhungen im unteren einstelligen Bereich liegen, wie bspw. das Unternehmen Axa verkündet; dies ist für die Betroffenen von drastischen Erhöhungen jedoch kein Trost. Aufgrund steigender Beiträge im Alter kann es über den Zeitraum von 35 Jahren gesehen zu einem Beitragsunterschied von 200 % bis 300 % kommen, das heißt im Alter sind die Beträge 3 bis 4 mal so hoch wie in jungen Jahren.
Die Beitragserhöhungen in der PKV haben zu tun mit den Behandlungskosten, aber auch mit der wirtschaftlichen Lage (Konjunktur). Steigen die Kosten im Gesundheitssystem, dann müssen auch die Privatversicherer ihre Kosten anziehen. Ist die Konjunktur mau, dann sind die Zinsen niedrig. Die niedrigen Zinsen bedingen geringe Einnahmen auf dem Kapitalmarkt, was die Altersrückstellungen betrifft, die die privaten Assekuranzen für ihre älteren Kunden anlegen müssen. Diese Zinsverluste werden ebenso eingepreist und betreffen rund 2,9 Millionen der insgesamt 9 Millionen Privatversicherten.
Auch Neukunden müssen recht bald nach ihrem Einstieg in die PKV mit höheren Tarifen rechnen. Grund dafür ist, dass die Einsteigertarife nicht kalkuliert sind, also nicht an den tatsächlichen Kosten orientiert sind.
Tarifwechsel
Wem im Alter die Beträge unbezahlbar werden, der kann auf Antrag in einen günstigeren Tarif wechseln und bis zu 50 % sparen, d. h. nominal zwischen 300 ? und 400 ?. Oft ist dies die einzige Option, denn ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV so gut wie ausgeschlossen. Ein systeminterner Wechsel bietet sich ebenfalls nicht an, weil hier die angesammelten Altersrückstellungen verloren gehen. Die Portabilität, d. h. die Mitnahme der Altersrückstellungen ist erst bei Verträgen möglich, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden (Versicherungsaufsichtsgesetz, § 12).
Der Tarifwechsel beim selben Anbieter verschafft vielen Betroffenen wieder finanziellen Spielraum. Was viele nicht wissen: Der Tarifwechsel ist ein gesetzlich verbrieftes Recht, garantiert durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 204. Ältere Versicherte haben das Recht, im Zuge jeder Tariferhöhung vom Versicherer auf günstigere alternative Tarife hingewiesen zu werden. Stellt der Kunde einen Wechselantrag, dann muss der Versicherer ein günstigeres Angebot unterbreiten.
Oftmals versuchen die Versicherer den ihnen dadurch entstehenden finanziellen Verlust möglich gering zu halten. So reagieren sie oft mit Angeboten, die eine Selbstbeteiligung oder eine Kürzung des Leistungsangebots beinhalten. Darauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen, denn gerade Selbstbeteiligungen können schnell zu einem gefährlichen Bumerang werden.
Unterstützung durch Experten
Vielmehr sollte man sich in solchen Fällen externe Unterstützung durch unabhängige Versicherungsexperten holen. Spezialisierte Agenturen uterstützen. Sie setzen sich mit der Versicherung auseinander und bringen den Wechsel in einen günstigeren Tarif auf den Weg. Ihr Honorar bemisst sich nach dem eingesparten monatlichen Betrag und wird nur im Erfolgsfall fällig. Auch die örtlichen Verbraucherzentralen beraten wechselwillige Versicherte. Hier wird in der Regel eine zweistellige Gebühr fällig. Zudem stellen sie für den Schriftverkehr mit der Assekuranz relevante Vordrucke zur Verfügung.
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Datum: 24.04.2014 - 10:20 Uhr
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