Kündigung -Interessenausgleich mit Namensliste

Kündigung -Interessenausgleich mit Namensliste

ID: 1051475

Pressmitteilung aus dem Arbeitsrecht.



Rechtsanwälte Wagner + GräfRechtsanwälte Wagner + Gräf

(firmenpresse) - Arbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinne von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich -etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste -ändern. Setzen sich die Betriebsparteien in einem bestimmten Punkt gemeinsam über die Auswahlrichtlinie hinweg, gilt die Namensliste.

Der 1970 geborene, unverheiratete Kläger war seit 1998 als Werkzeugmacher bei der Insolvenzschuldnerin, einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, beschäftigt. Im Dezember 2009 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte und der Betriebsrat schlossen am 10.02.2010 einen Interessenausgleich, der eine Auswahlrichtlinie und eine Namensliste enthielt. Der Kläger wies nach dem Punkteschema der Auswahlrichtlinie 2 Sozialpunkte mehr als der Arbeitnehmer Y auf, der der Vergleichs-und Altersgruppe des Klägers zugeordnet war. Die Namensliste nannte dennoch den Namen des Klägers. Von den 7 Arbeitsverhältnissen der Vergleichs-und Altersgruppe des Klägers wurde nur sein Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 12.02.2010 ordentlich zum 31.05.2010 gekündigt. Mit der Klage wendet sich der Kläger gegen die Kündigung. Er meint, die soziale Auswahl sei grob fehlerhaft, weil der Beklagte sein Arbeitsverhältnis und nicht das des Arbeitnehmers Y gekündigt habe. Die Auswahlrichtlinie räume dem Arbeitgeber keinen Beurteilungsspielraum ein.

Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Sie haben angenommen, die Kündigung verstoße gegen die Auswahlrichtlinie. Die Sozialauswahl sei deshalb grob fehlerhaft. Die Revision des Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Mit der vom Landesarbeitsgericht gegebenen Begründung kann der Klage nicht stattgegeben werden. Die Betriebsparteien wichen in der Namensliste übereinstimmend und wirksam von der Auswahlrichtlinie ab. Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Auf der Grundlage des bisher festgestellten Sachverhalts steht noch nicht fest, ob die Kündigung wirksam ist.



aus der Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 24.10.2013 -6 AZR 854/11
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit mehr als zwanzig Jahren stehen die Rechtsanwälte Wagner + Gräf für engagierte, professionelle Rechtsberatung und Prozessführung. Unsere Kanzlei mit Sitz in Würzburg wurde von Rechtsanwalt Gerhard Wagner im Jahr 1988 gegründet. Mit den Rechtsanwälten Dieter Gräf und Markus Thoni wurde die Kanzlei 1992 und 2001 um zusätzliche Kompetenzfelder erweitert. Wir vertreten Gesellschaften, Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Mainparkring 4, 97246 Eibelstadt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Vorausgefüllte Steuererklärung dient nur zur Datenkontrolle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes von Berlin vom 13. Mai 2013 (Az. VerfGH 155/11)
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 28.04.2014 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1051475
Anzahl Zeichen: 2272

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martin Hesselbach
Stadt:

Würzburg


Telefon: 09303-982350

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 396 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung -Interessenausgleich mit Namensliste"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Wagner + Gräf (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung - Diskriminierung wegen dem Geschlecht? ...
Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so ist weder die Kündigung selbst noch ein "Festhalten" an der Kündigung Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Die Beklagte als Arbeitgeberi

Betriebsübergang - Widerspruch ...
Verklagt ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang den Betriebserwerber auf Feststellung, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht, so kann er durch die Art und Weise der Prozessführung und Prozessbeendigung sein Recht zum Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses g

Klage auf Wiedereinstellung ...
Räumt ein Arbeitgeber anlässlich der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs und des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen den vom Arbeitgeberwechsel betroffenen Arbeitnehmern ein unbefristetes Rückkehrrecht ein, haben diese Anspruch auf die Neub


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Wagner + Gräf


Vorausgefüllte Steuererklärung dient nur zur Datenkontrolle ...
Mannheim, 25. April 2014. Vorausgefüllte Steuererklärung − der Name verspricht viel. Die Steuerexperten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, einer Tochter des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer, haben überprüft, was der neue Online-Service der Finanzverwaltung l

Anforderungen der Compliance an die IT ...
Die IT Compliance als Teildisziplin der Compliance befasst sich mit den besonderen Aspekten von IT Landschaften. Zu den wesentlichen Compliance Anforderungen in der IT gehören die Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Datenaufbewahrung und Datenschutz. Zur Einführung der Compliance ist es sin

Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry ...
München, den 24.04.2014. Der Insolvenzverwalter der Fondgesellschaft DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG, Rechtsanwalt Dr. Büchler, hat mit Schriftsatz vom 12.03.2014 seine Klage vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen. Dies erfolgte auf den Tag genau 4 Jahre,

Proven Oil Canada Fonds – Option Beraterhaftung? - CLLB Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger ...
München, 24.04.2014 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, gehen in den vergangenen Wochen vermehrt Anleger auch gegen die Anlageberater vor, die Beteiligungen an den Proven Oil Canada Beteiligungsfonds empfohlen haben. Denn aufgrund der anhalte


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z