Solar- und Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und Fassaden
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Photovoltaik auf oder neben Kirchen und Rathäusern sowie Fachwerkbauten ist möglich

(PresseBox) - Soll eine Solar- oder Photovoltaikanlage auf einem historischen Gebäude oder innerhalb einer historischen Dachlandschaft aufgebaut werden, gibt es manchmal Konflikte zwischen den Denkmalschutzbelangen einerseits und der Forderung nach dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen andererseits. Die beabsichtigte Montage einer Photovoltaik oder Solaranlage auf dem Dach des Wohnhauses ist im Sinne des Denkmalschutzrechtes eine genehmigungspflichtige Maßnahme. Das ?Schutzobjekt? erfahre durch die geplante Baumaßnahme nur eine geringfügige Beeinträchtigung. Der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz führe schließlich dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung eher hinzunehmen seien. So gibt es aber um den Denkmalschutz zu beachten Solarmodule in den Farben ziegelrot, rot, terrakotta, grün und blau. Die Photovoltaik-Module werden mit einem speziellen Solarglas ausgestattet.
Maßgeschneiderte Lösungen für jedes Dach aber auch Fassaden
?Es ist Zeit geworden, dass uns eine Glas-Technologie zur Verfügung steht, mit der wir farbige Solarmodule so integrieren können, dass sie wie normale Dachzigel integriert werden und als Fassadenverkleidungen wirken. Mit diesem innovativen Photovoltaik-Modul erhalten Architekten, Bauträger, Installateure und Privatpersonen eine hochwertige ästhetische Lösung, die es so bisher nicht gibt", so Willi Harhammer, Chef der Solartechnik Firma iKratos aus Weissenohe bei Nürnberg. Die Kunden können zwischen der Farbe, dem Format, der Form und der Menge frei wählen. So kann Denkmalschutz von den Denkmalbehörden problemlos genehmigt werden und man kann den so gewonnen Strom oder auch Wärme erzeugen und sinnvoll nutzen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der sogenannten ?Kulturhoheit? der Länder. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die den Aufbau der Denkmalbehörden regeln. Die Gesetze gestalten den Behördenaufbau unterschiedlich, aber nach zum Teil ähnlichen Prinzipien. So unterscheiden die meisten Länder zwischen Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden. Denkmalschutzbehörden sind Vollzugsbehörden, die Entscheidungen darüber treffen, ob ein Kulturdenkmal zerstört, beseitigt, transloziert, umgestaltet, instand gesetzt oder in seinem Aussehen verändert werden darf.
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Datum: 03.05.2014 - 09:14 Uhr
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Weißenohe bei Nürnberg
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Bau & Immobilien
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