D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Werbeslogans
ID: 1054411
Nicht alles, was gut verkauft, ist erlaubt!
Fall 1: "Von Dermatologen empfohlen"
Ein Haarfärbemittel wurde mit dem Slogan "Die erste permanente Haarfarbe, die von Dermatologen empfohlen wird" beworben. Die Aussage war mit einem Sternchen versehen, über das weiter unten die Erklärung gegeben wurde "empfohlen von unabhängigen Dermatologen". Der Hersteller wurde abgemahnt, da diese Aussagen irreführend seien. Es kam zum Prozess mit der Forderung, diese Werbung zu unterlassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Werbung tatsächlich irreführend sei. Sie richte sich zwar an Friseure, ziele aber darauf ab, z.B. als Schaufensterwerbung an Verbraucher weitergegeben zu werden. Ein großer Teil der angesprochenen Kunden würde den Slogan so verstehen, dass das Mittel einschränkungslos von allen Dermatologen empfohlen werde und daher Haut und Haare nicht schädigen könne. Irgendwelche Einschränkungen oder Begründungen der Empfehlung würden nicht gegeben. In Wahrheit könne aber auch dieses Färbemittel die Haare schädigen; die dermatologischen Empfehlungen bezögen sich auf mehrere Gutachten, für die das Produkt in bestimmten Beziehungen geprüft worden sei - mit dem Ergebnis, dass es für bestimmte Allergiker besser als frühere Produkte geeignet wäre. Eine allgemeine, einschränkungslose ärztliche Empfehlung sei auf dieser Basis zu weitgehend.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011, Az. I-20 U 110/11
Fall 2: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!"
Ein Fruchtjogurt wurde mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" angepriesen.
Dieser Satz war auf dem Deckel jeder Packung aufgedruckt. Dagegen wandte sich ein Wettbewerbsverein. Der Streit über die Zulässigkeit dieser Werbeaussage ging bis vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg - allerdings ging es auch um EU-Regelungen, genauer um Art. 10 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Diese Vorschrift erlaubt gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der Werbung nur, wenn außerdem folgende Informationen gegeben werden:
- ein Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise,
- Informationen zur Menge des Lebensmittels und zum Verzehrmuster, die erforderlich sind, um die angegebene positive Wirkung zu erzielen,
- ggf. einen Hinweis an Personen, die dieses Lebensmittel lieber meiden sollten,
- einen geeigneten Warnhinweis, wenn es durch übermäßigen Verzehr zu einer Gesundheitsgefahr kommen kann.
Für Werbeaussagen über allgemeine gesundheitliche Vorteile eines Lebensmittels gibt es weitere zu beachtende Vorgaben. Nach Ansicht des EuGH hätte der Slogan hier nicht ohne weitere Informationen verwendet werden dürfen. Auch im Jahr 2010 - als der fragliche Slogan verwendet worden war - hätten nach dem EuGH diese Vorgaben beachtet werden müssen.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.04.2014, Az. C-609/12
Fall 3: "Stoppt Durchfall!"
Ein Arzneimittelunternehmen bewarb ein Produkt mit dem Werbeslogan "Stoppt Durchfall!". Der Wirkstoff des Präparats bestand aus gefriergetrockneten Milchsäurebakterien. Die Werbung beruhte auf einer wissenschaftlichen Studie, nach der das Medikament die Dauer des Durchfalls im Durchschnitt um 1,3 Tage auf knapp zwei Tage reduzierte. Ein Wettbewerbsverein mahnte den Anbieter ab. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass der Slogan irreführend sei. Er erwecke im Verbraucher die Erwartung, dass der Durchfall innerhalb einiger Stunden beendet sein werde - nicht aber erst nach zwei Tagen. Eine bloße Linderung der Symptome sei kein "Stoppen". "Stoppen" bedeute, dass etwas vorbei sei.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.01.2014, Az. 6 U 15/13
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.552
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
d-a-s
rechtsschutz
rechtsschutzversicherung
stichwort-des-monats
werbeslogans
irref-hrende-werbung
unwahre-angaben
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 05.05.2014 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1054411
Anzahl Zeichen: 5411
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Marketing & Werbung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 441 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Werbeslogans"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kfz-Händler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von Autohändlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Nach D.A.S.-Angaben beanstandete der BGH, dass zwei Vertra
"Neue Gefahrsymbole auf Reinigungsmitteln" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S. ...
Marina B. aus Köln: Ich habe gelesen, dass sich die Warnhinweise auf Reinigungsmitteln ändern sollen. Auf was muss ich beim Einkaufen und bei der Arbeit mit den Putzmitteln jetzt achten? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Ab 1. Juni 2015 gilt das "Global Harm
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...
Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berlin
Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
i look innovations GmbH überraschte Gäste beim Deutschen Innovationspreis 2014 mit innovativer Video Card ...
+ Printprodukte werden multimedial ? neues ?Video in Print? Produkt begeisterte Gala-Gäste und Organisatoren -- /via JETZT-PR/ -- i look innovations GmbH macht Print-Produkte multimedial erlebbar. Die Fusion aus Print und Screen samt Video-Player sorgt bei Benutzern für ein bisher unbekanntes,
Gesundheitsberufe hautnah erleben ...
Köln. Die Hochschule Fresenius und DIE SCHULE für Berufe mit Zukunft in Köln öffnen am Samstag, 17. Mai, im Mediapark 4e und 4d die Türen für die Öffentlichkeit. Von 10 bis 15 Uhr erwartet die Besucher ein Aktionsprogramm zum Mitmachen und Kennenlernen der vielfältigen Ausbildungen und Stud
EMIRAT AG entwickelt "sportliche" Konzepte: Zur Fußfallweltmeisterschaft 2014 werben - aber sicher ...
München, 5. Mai 2014 - Gewinnt Deutschland die Fußball-WM, so erhalten alle Teilnehmer, die innerhalb eines Aktionszeitraums in einem bestimmten Möbelhaus eingekauft haben, den vollen Kaufpreis zurückerstattet. Derartige Verkaufsförderungsmaßnahmen sind bekannt und effektiv, bergen jedoch auch




