Unterschiede bei Abfragen der Vorerkrankugen durch die privaten Krankenversicherungen
Wer eine private Kranken Vollversicherung (im Unterschied zur Zusatzversicherung) beantragen will, der muss einen Fragebogen des Versicherers ausfüllen.
Antragstellung
Die Antragstellung ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein wichtiger Punkt; denn anders als die gesetzlichen Krankenkassen, die einem Kontrahierungszwang unterliegen, hängt in der Privaten Krankenversicherung die Aufnahme eines Versicherungsnehmers von Kriterien ab, die über die gesetzlichen Kriterien (wie bspw. die Versicherungspflichtgrenze) hinausgehen und im Ermessen der Versicherer liegen. Obligatorischer Bestandteil der Antragstellung in der PKV ist ein Fragebogen, den auszufüllen durchaus nicht einfach ist. Hier kann es leicht zu (irrtümlichen) Falschangaben kommen ? und diese können im Extremfall zum Vertragsrückzug der Versicherungsgesellschaft führen.
Falsche Angaben können sogar noch Jahre später zur Anfechtung des Vertrages (aufgrund arglistiger Täuschung) durch den Versicherer führen. Dies bedeutet: Werden beispielsweise bestehende Vorerkrankungen verschwiegen, dann erlischt damit der Versicherungsschutz ? auch rückwirkend ? und gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen seitens des Versicherers müssen zurückerstattet werden. Diese Regelung gilt grundsätzlich für die ersten drei Jahre nach der Antragstellung. Sollte eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden, dann greift die Regelung über einen noch längeren Zeitraum. Es ist also essentiell wichtig, den Fragebogen sorgfältig und wahrheitsgetreu auszufüllen ? wenn nötig, mithilfe eines Experten.
Die auf den Fragebögen gestellten Fragen drehen sich um den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers und zielen insbesondere auf eventuelle Vorerkrankungen ab. Auf Grundlage des vom Antragsteller ausgefüllten Fragebogens wird das Krankheitsrisiko des Versicherten ermittelt und dieses entscheidet letztendlich, ob und zu welchen Konditionen die betreffende Person beim betreffenden Unternehmen versichert wird.
In den abschließenden Erklärungen der Fragebögen ist vermerkt, dass der Antragsteller seine behandelnden Ärzte, Kliniken und weitere Gesundheitsinstitutionen der letzten zehn Jahre von der bestehenden ärztlichen Schweigepflicht entbindet. So kann der private Versicherer die Angaben des Antragstellers zu seinem Gesundheitszustand auf ihren Wahrheitsgehalt hin prüfen.
Unterschiede bei den Abfragen
Die Untersuchung von PKV Wiki hat gezeigt, dass die Gesundheitsabfragen je nach Anbieter stark voneinander abweichen, d. h. manche Versicherer wollen alles peinlichst genau aufgeführt wissen, andere wiederum überraschen mit geradezu laxen Fragen in manchen Bereichen.
Abfragezeiträume
Bei den abgefragten Zeiträumen zu Erkrankungen und Behandlungen gibt es große Abweichungen je nach Versicherer; sie rangieren zwischen 3 und 10 Jahren vor der Antragstellung. Im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen zeigte die Untersuchung auf, dass 24 Versicherer alles über die vergangenen 3 Jahre wissen wollten, während die restlichen acht über die letzten 5 Jahre genau Bescheid wissen wollten. Angaben über Zahnarztbesuche verlangten 26 Versicherer für die letzten 3 vergangenen Jahre, fünf Versicherer bestanden hier auf bis zu 5 Jahre zurückliegenden Angaben. Die Württembergische Krankenversicherung beschränkte sich als Einzige auf einen Zeitraum von lediglich 2 Jahren.
Zu stationären Aufenthalten wollen 22 Versicherer alles erfahren, was es während der letzten 5 Jahre vor Antragstellung zu wissen gibt. Die restlichen zehn wollten sogar über die vergangenen 10 Jahre informiert werden. Über psychotherapeutische Behandlung verlangten 19 der privaten Versicherer Angaben über eine Zeitraum von 10 Jahren, zehn andere Anbieter begnügten sich mit den letzten 5 Jahren vor Antragstellung.
Inhalt der Fragen
Neben den Diskrepanzen, was die Abfragezeiträume betrifft, wurden auch frappierende Unterschiede hinsichtlich des Inhalts der Fragebögen festgestellt. Assekuranzen wie Allianz, Concordia, Central und Mannheimer stellten konkrete Fragen zu Beschwerden, Diagnosen und Krankheiten. Die Fragebögen von Axa, Continentale und DBV wiesen hingegen nur vage Fragen auf. Währen bspw. die Allianz detailliert nach Beschwerden in den letzten drei Jahren in 19 konkreten Gesundheitsbereichen wie Herz und Kreislauf, Blutgefäße, Atmungs- und Verdauungsorgane fragte und genau über die eingenommenen Medikamente Bescheid wissen wollte, fragte die Continentale lapidar, ob innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Antragsstellung Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden hätten.
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