Höheres Einbruchsrisiko: Gerüstaufbau am Haus der Versicherung melden / R+V-Infocenter: Wer Gefahrerhöhungen nicht meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz - das gilt auch bei längerer Abwesenheit
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Bauarbeiten ist ein Gerüst am Haus notwendig. Doch das praktische
Gestell erhöht auch die Gefahr eines Einbruchs - weil Diebe bequemer
als sonst in die Wohnung gelangen. Die Bewohner müssen aufpassen,
dass sie in diesem Fall nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. "Durch
das Gerüst ändert sich die Gefahrenlage der Wohnung. Das müssen
Eigentümer oder Mieter der Hausratversicherung melden, sonst
riskieren sie ihren Versicherungsschutz", erklärt Michael Urban,
Schadensexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden.
Versicherte müssen die erhöhte Gefahr bei Gerüsten melden - aber
auch in vielen anderen Fällen. "Versicherten ist oft nicht bewusst,
dass Veränderungen in der Umgebung Einfluss auf ihren
Versicherungsschutz haben können", so R+V-Experte Michael Urban. Wenn
ein Haus oder eine Wohnung länger als 60 Tage leer stehen -
beispielsweise durch einen Umzug oder einen Auslandsaufenthalt -
sollte dies die Hausratversicherung wissen.
Die Gefahrenlage kann sich auch ändern, wenn ein Gewerbebetrieb in
der Nachbarschaft eröffnet. Michael Urban: "Zieht etwa eine
Lackiererei oder ein Reifenhandel in die direkte Umgebung, steigt das
Brandrisiko. Und das hat möglicherweise Auswirkungen auf die
Wohngebäudeversicherung."
R+V-Experte Urban empfiehlt, der Versicherung im Zweifelsfall
immer sofort und schriftlich mitzuteilen, wenn sich etwas an den
äußeren Bedingungen ändert. Die Versicherung prüft dann, wie hoch das
neue Risiko ist. "Meistens müssen die Versicherten nicht einmal mehr
bezahlen."
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Datum: 08.05.2014 - 11:30 Uhr
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