Fahrgastrechte: Beschwerde per Formular
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Fahrgastrechte: Beschwerde per Formular
Bei einer drohenden Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast künftig auf die Fahrt ganz verzichten und die Erstattung seiner Ticketkosten verlangen. Braucht der Fahrgast wegen einer Verspätung von mindestens einer Stunde eine Hotelunterkunft, kann er eine kostenlose Übernachtung fordern. Das Eisenbahnunternehmen bleibt haftungsfrei, wenn eine Verspätung für das Eisenbahnunternehmen unvermeidbar war. Neu aufgenommen in den Sanktionenkatalog wurde der Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern und mit einer Fahrzeit von höchstens einer Stunde: Erreicht ein Fahrgast wegen Unpünktlichkeit des Zuges oder Zugausfall mindestens 20 Minuten später sein Ziel, darf er einen anderen Zug besteigen. Fernzüge dürfen genutzt werden, soweit keine Reservierungspflicht wie beim City Night Express oder ICE-Sprinter besteht. Zwischen 23.00 und 5.00 Uhr kann der Fahrgast bei einer Verspätung ab 60 Minuten auch in ein Taxi steigen, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
Der Erstattungsanspruch ist aber auf 50 Euro begrenzt. Beschwerden müssen vom Eisenbahnunternehmen künftig spätestens innerhalb von drei Monaten beantwortet sein. Das neue Beschwerdeformular erhält der Fahrgast entweder von Bahnmitarbeitern im Zug, am DBService- Point, in DB-Reisezentren, in den Fahrkartenverkaufsstellen der Bahn oder unter www.fahrgastrechte.info im Internet. Nach Einschätzung des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) werden das Überformat und die umständliche Handhabung des Formulars manchen Fahrgast abschrecken, sein Entschädigungsrecht wahrzunehmen. ARCD
Auto- und Reiseclub Deutschland
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Datum: 24.07.2009 - 20:05 Uhr
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