Ohne Sterbegeldversicherung: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel

Ohne Sterbegeldversicherung: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel

ID: 105718

Ohne die Sterbegldversicherung kann es im Trauerfall schon mal zu finanziellen Schwierigkeiten kommen



(firmenpresse) - Martha K. hat für ihr Leben lang geschuftet. Fünf Kinder hat sie groß gezogen und alles gemacht, um diese alleine durchzubringen. Im Alter von 87 Jahren ist Martha K. nun gestorben. Trotz aller Bemühungen, dass ihre Kinder nie Sorgen haben sollten, ist ein Problem geblieben: Die Kosten der Beerdigung.

Ihre Tochter weiß nicht, wie sie die Kosten aufbringen soll. Eigentlich hat ihre Mutter vorgesorgt, wie es viele aus dieser Generation gemacht haben. Eine kleine Lebensversicherung wurde angespart, das Geld hier für mühsam von der schmalen Rente abgezwackt. Es waren schon über 6.000 Euro zusammen gekommen, eigentlich ausreichend für eine Beerdigung. Was aber nicht voraussehbar war, dass Martha K. die letzten Jahre in einem Pflegeheim verbringen würde. Im Laufe der Zeit hat sich die Gesetzgebung geändert, jeder muss zunächst mit seinem eigenen Vermögen gerade stehen für anfallende Kosten im Alter und für die Pflege. Leider handelte es sich in dem Fall von Martha K. nicht um eine Sterbegeldversicherung, sondern um eine klassische Lebensversicherung. Und dieses Vermögen muss aufgebraucht werden. Im Gegensatz dazu gehören Sterbegeldversicherungen zum Schonvermögen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bestattungsvorsorgeverträge nicht angetastet werden dürfen. Im weiteren Verlauf hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass auch die sog genannte Sterbegeldversicherung zu diesem Schonvermögen gehört.

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In dem geschilderten Fall mussten die Versicherungen mit Verlust gekündigt werden. Auch die letzten Mittel, die zum geschützten Vermögen gehören, wurden aufgebracht, da Martha K. Heilmittel benötigte, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wurden. Die Tochter hat nun einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt gestellt, da sie selber mittellos ist und den Lebensunterhalt mühsam durch Putzjobs bestreitet. Sie bekommt aber nur ein Drittel der Kosten erstattet, da sie noch zwei Schwestern hat. Da eine der Schwestern nicht mehr erreichbar ist, muss sie nun zu sehen wie sie diese verbleibenden Kosten tragen kann. Denn auch von den Geschwistern hatte keiner eine Sterbegeldversicherung für die Mutter eingerichtet.



Die Tochter ist verzweifelt: Sie wird alles unternehmen, damit ihre Mutter kein Armengrab bekommt. Sie wird alle weitern Kosten aus eigener Tasche bezahlen - irgendwie.

Bildquelle: stihl024, www.pixelio.de
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