Grundlagen zur Erstattung in der Zahnzusatzversicherung
Was ist zu beachten, wenn beim Zahnarzt eine aufwendige Behandlung ansteht?
Wie behandeln die Versicherer aber den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die vom Patienten abgeschlossen wurde, weil eine konkrete Diagnose im Raume steht? Grundsätzlich fallen diese Leistungen nicht unter die Leistungspflicht der Zahnzusatzversicherung. Wenn also der Zahnarzt konkret eine weitere Beahandlung angeraten hat, z. B. für die Erneuerung einer Brücke oder für die Behandlung eines kariösen Zahnes, so wird dieses von der Zahnzusatzversicherung nicht erstattet. Das Risiko (die Brücke, der kariöse Zahn) ist bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung aufgetreten.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Zahnarzt eine vorsichtige Prognose für die Zukunft gibt. Die letzte Behandlung ist angeschlossen, alle Zähne sind versorgt. Aber es ist damit zu rechnen, besonders im Alter, dass sich unweigerlich Behandlungen beim Zahnarzt einstellen werden. Hierfür ist die Zahnzusatzversicherung natürlich geeignet, da naturgemäß auch ohne eine konkrete Diagnose irgendwann mal Probleme mit den Zähnen auftreten. Das bedeutet: Ein Risiko legt bei Antragstellung zur Zahnzusatzversicherung nicht vor, wenn es zum Leistungsfall kommt, übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten gemäß der Tarifbestimmungen. Sollte es unmittelbar nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten zu einer aufwendigeren Zahnersatzmaßnahme kommen, fragen die Versicherer beim Zahnarzt nach. Wenn sich herausstellt, dass diese Zahnersatzmaßnahme vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung nicht voraussehbar war, fällt dieses natürlich in die Leistungspflicht der Zahnzusatzversicherung.
Es empfiehlt sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung immer mit dem Zahnarzt zu sprechen, wie der Zahnstatus vom Zahnarzt bewertet wird. Auch kann ein unabhängiger Versicherungsmakler konkrete Hinweise geben, welche Versicherungsgesellschaft auf Grund der individuellen Situation den passenden Tarif anbietet.
Bildquelle: Frank Rosskoss, www.pixelio.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
Postfach 10 07 02
46207 Bottrop
Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de
Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957
Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de
Datum: 25.07.2009 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 105719
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:
Bottrop
Telefon: (02041) 77 44 7 - 46
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 207 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grundlagen zur Erstattung in der Zahnzusatzversicherung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IAK GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).