Europarat: Vorstoß des französischen Abgeordneten Rudy Salles gegen religiöse Minderheiten gescheitert
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Straßburg: Am 10. April 2014 wurde der Vollversammlung des Europarates ein Papier zur Abstimmung vorgelegt, welches eine neue Welle der Diskriminierung gegen religiöse Minderheiten hätte einläuten können und mit welchem vor allem den traditionellen Religionen ein Sonderstatus zukommen sollte.
Nach Bekanntwerden des Papiers hagelte es Proteste von über 80 renommierten Menschenrechtsorganisationen sowie durch Experten in Sachen Strafrecht, Religionsfreiheit und von Mitgliedern unterschiedlichster Religionen und Weltanschauungen aus der ganzen Welt. Eine Petition mit weit über 10.000 Unterschriften erreichte noch vor der Debatte die Präsidentin des Europarates, Anne Brasseur, sowie verschiedenste Parlamentarier. Darin wurde verlangt, die Richtlinien zur Beschneidung von Elternrechten und die Aufforderung zur Ungleichbehandlung von religiösen Minderheiten zurückzuweisen.
Der ehemalige Direktor der Helsinki Vereinigung, Dr. Aaron Rhodes, kritisierte den Vorstoß Frankreichs unter anderem als "Rezept für Diskriminierung und Intoleranz" und etwas, das "als Deckmantel dient, um willkürlich in das religiöse Leben einzugreifen".
Sämtliche Vorschläge Rudy Salles wurden im Plenum des Europarates abgelehnt. Stattdessen wurde eine völlig neue Version vorgeschlagen und angenommen: "Der Rat fordert die Mitgliederländer auf, die relevanten Europarats-Verträge zum Schutz der Kinder und ihrer Fürsorge zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren, sollte dies noch nicht geschehen sein."
Gleichzeitig wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Richtlinien zu erlassen, die keine diskriminierenden Unterscheidungen zwischen traditionellen, nicht traditionellen Religionen und neuen religiösen Bewegungen oder auch sogenannten "Sekten" zulassen, gemäß dem Punkt 9 der endgültigen Resolution: "Die Versammlung fordert die Mitgliederstaaten auf, sicherzustellen, dass keine Diskriminierung bezüglich der Frage, welche Bewegungen als Sekte oder nicht betrachtet werden, erlaubt ist, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen traditionellen und nicht traditionellen religiösen Bewegungen, neuen religiösen Bewegungen oder ´Sekten´, wenn es darum geht, das Zivil- oder Strafrecht anzuwenden und dass jegliche Maßnahmen gegenüber nicht traditionellen Bewegungen, neuen religiösen Bewegungen oder ´Sekten´ mit den Menschenrechtsstandards gemäß der Europäischen Menschenrechtserklärung in Einklang sind, sowie mit anderen relevanten Richtlinien, die die Würde der Menschen und deren gleiche und unveräußerlichen Rechte schützen.
Die endgültige Resolution findet sich hier:
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=20889&lang=en
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Datum: 15.05.2014 - 20:15 Uhr
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