BGH macht Weg frei für Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Krediten
Der Rückzahlungsanspruch besteht, wenn der Kreditnehmer als Privatperson mit einem Kreditinstitut einen Darlehensvertrag geschlossen hat und neben den üblichen Zinsen ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt berechnet wurde. Wofür der Kredit verwendet wurde, ist dabei unerheblich. Dementsprechend können Bearbeitungsentgelte bei Privatkrediten ebenso zurückgefordert werden, wie bei KFZ-Krediten oder Immobilienfinanzierungen.
Anleger erhalten dabei nicht nur das Bearbeitungsentgelt selbst zurück. Das Kreditinstitut schuldet darüber hinaus auch eine angemessene Verzinsung. Wurde das Bearbeitungsentgelt durch den Kredit mitfinanziert, schuldet es die Rückzahlung der auf das Bearbeitungsentgelt geleisteten Zinsen.
Da zu erwarten ist, dass die Kreditinstitute trotz der Grundsatzentscheidungen weigern werden, den berechtigten Forderungen ihrer Kunden nachzukommen, raten wir, einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Geltendmachung und gegebenenfalls Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Alexander Meyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://schiffsfonds-anleger.de und http://anwaltshaftung.de
Datum: 15.05.2014 - 22:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1060094
Anzahl Zeichen: 2349
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 494 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH macht Weg frei für Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Krediten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).