MÜCKE: Rechte für Bahnkunden kaum verbessert
ID: 106012
MÜCKE: Rechte für Bahnkunden kaum verbessert
Einen echten Rückschritt stellen die neuen Regelungen für Inhaber von Zeitfahrkarten dar. Nach der Verordnung besteht für sie erst dann ein Anspruch auf Entschädigung "in angemessener Höhe", wenn es wiederholt zu Verspätungen oder Zugausfällen gekommen ist. Bislang bestand nach der Kundencharta der DB ein einklagbarer Anspruch für jede einzelne Verspätung. Vielfahrer sind gegenüber anderen Kunden damit klar benachteiligt. Fahrgäste, die bis zu einem Jahr in Vorleistung gegangen sind, sind bei vereinzelten Verspätungen auf das Wohlwollen der Bahn angewiesen. Diese Ungleichbehandlung kann nicht hingenommen werden.
URL: www.liberale.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.07.2009 - 18:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 106012
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 242 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MÜCKE: Rechte für Bahnkunden kaum verbessert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).