Nichtraucherschutz contra unternehmerische Freiheit

Nichtraucherschutz contra unternehmerische Freiheit

ID: 106022

Nichtraucherschutz contra unternehmerische Freiheit



(pressrelations) - >(Frankfurt, den 27. 07. 2009) Gaststättenbetreiber können zu rauchfreien Arbeitsplätzen verpflichtet werden, selbst wenn es ihren wirtschaftlichen Interessen schadet. Das ergibt sich aus einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die auf dem Berliner Nichtraucherschutzgesetz basiert. Der Frankfurter Arbeitsrechtler Eric Michael Keßler von FPS Rechtsanwälte Notare kommentiert das Urteil: "Ist der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Nichtraucherschutz verpflichtet, hat der Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf Zuweisung eines rauchfreien Arbeitsplatzes. Die Rauchverbote der Nichtraucherschutzgesetze der Länder sind nicht überall gleich ausgestaltet worden und haben daher auch nicht auf alle Arbeitsplätze die gleichen Auswirkungen. Mittlerweile dürfte aber feststehen, dass für alle Arbeitsplätze, die räumlich nicht von einem Gaststättenbereich abtrennbar sind und die nicht unter die wenigen landesrechtlichen Ausnahmen fallen, ein Rauchverbot besteht."

Allerdings kann diese Rechtslage schon bald wieder überholt sein. Denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits Änderungen an den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder eingefordert. Es erklärte einzelne Rauchverbote der unterschiedlichen Landesgesetze für verfassungswidrig, jedoch nicht für nichtig. Die Gesetze bleiben daher vorläufig einschließlich der monierten Regelungen in Kraft. Doch das gilt nur bis zum Jahresende. Für die Zeit danach müssen die Länder verfassungskonforme Neuregelungen treffen. FPS-Anwalt Keßler rät betroffenen Arbeitgebern zur Vorsorge: "Ungeachtet einer sich aus der jeweils zu beachtenden Gesetzeslage ergebenden Verpflichtung zur Schaffung rauchfreier Arbeitsplätze gilt: Wer sich als Arbeitgeber Unsicherheiten bis hin zu Streitigkeiten ersparen will, kann freiwillig entsprechende Raucher- und Nichtraucherbereiche einrichten. In nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmten Betrieben ist dabei die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen."



In dem vom BAG entschiedenen Fall war der Kläger als Croupier am Roulettetisch tätig. Der Arbeitgeber verweigerte den Wunsch nach Verhängung eines Rauchverbotes, weil sich die Einrichtung von Nichtraucherspieltischen in der Vergangenheit wirtschaftlich nicht bewährt habe. Das BAG entschied zugunsten der Gesundheit des Croupiers. Der Spielbankbetreiber musste ein Rauchverbot im Spielsaal erlassen. Zwar sei gemäß der Arbeitsstättenverordnung in Räumen mit Publikumsverkehr die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers geschützt, doch greife hier das allgemeine Rauchverbot des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes. Obwohl diese Bestimmung des Berliner Landesgesetzes von den obersten Verfassungsrichtern für verfassungswidrig erklärt worden war, bleibe das darin geregelte Rauchverbot wegen der hohen Bedeutung des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens bis zur Neufassung des Gesetzes wirksam (BAG Urteil vom 19.05.2009, Az: 9 AZR 241/08).
Infos: www.fps-law.de

Hinweis für die Redaktion

FPS Rechtsanwälte Notare zählt mit über 110 Berufsträgern zu den zehn größten nicht international eingebundenen deutschen Kanzleien, sowohl nach Umsatz als auch nach Berufsträgern. Die Kanzlei berät in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen mit besonderen Schwerpunkten in den Bereichen Immobilien- und Baurecht, Gewerblicher Rechtsschutz (IP/IT), Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, M A einschließlich der steuerrechtlichen Gestaltungsberatung.

FPS Rechtsanwälte Notare ist Mitglied der Geneva Group International, einem der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen.


Fachfragen beantwortet gerne:

Rechtsanwalt Eric Michael Keßler
FPS Rechtsanwälte Notare
Fritze ? Wicke ? Seelig
Eschersheimer Landstraße 25 - 27
D - 60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 - 95957 - 213
Fax: +49 (0) 69 - 95957 - 166
kessler@fps-law.de
www.fps-law.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  optegra startet mit Japan/Asia Desk innovativen Service für asiatische Unternehmen in Deutschland
	Das Wall Street Journal beruft neuen Bürochef für Deutschland mit Sitz in Berlin
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.07.2009 - 19:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 106022
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 335 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nichtraucherschutz contra unternehmerische Freiheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

FPS Rechtsanwälte & Notare (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

FPS Rechtsanwälte & Notare mit neuem Partner am Standort Düsseldorf ...
Der Immobilienmarktexperte Törnig war zuvor Partner bei Grooterhorst & Partner in der Rheinmetropole und wird die Mandanten von FPS zukünftig in allen Fragen rund um die Immobilie beraten. Zu den Aufgabenfeldern des 35-Jährigen gehören An- und Verkauf, Entwicklung und gewerbliche Vermietung

FPS Rechtsanwälte & Notare wird Partnerschaftsgesellschaft ...
Mit der Umwandlung der Rechtsform zur Partnerschaftsgesellschaft trägt FPS Rechtsanwälte & Notare dem nachhaltigen Wachstum der letzten Jahre Rechnung. So hat sich die Sozietät seit 2005 mit 35 Berufsträgern verstärkt. Die jetzige Anpassung der Struktur bildet zudem die Grundlage für die w

FPS Rechtsanwälte & Notare unterstützt Sybilgroup bei Entwicklung des Entertainmentcenters FORTE ...
Das geplante Center umfasst neben Hotelstandorten einen exklusiven Einkaufsbereich, ein Casino, ein umfangreiches Angebot an Gastronomie, Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie Sport und Wellness. Mit einer Gesamtfläche von ca. 870.000 Quadratmetern bildet FORTE eine wesentliche Bereicherung de


Weitere Mitteilungen von FPS Rechtsanwälte & Notare


optegra startet mit Japan/Asia Desk innovativen Service für asiatische Unternehmen in Deutschland ...
KÖLN, 27. Juli 2009 - www.optegra.de - optegra, die Unternehmensgruppe für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Fonds Service und Unternehmensberatung in Köln, bietet seit März 2009 mit Ihrem Japan/Asia Desk vor allem japanischen Unternehmen Unterstützung beim Eintritt in den europäischen Mark

Bei Kreditklemme über Sale-and-Lease-Back nachdenken ...
München – Unternehmen, die Kredite gegenwärtig nicht oder nur zu schlechten Konditionen erhalten, können zu ihrer Finanzierung das sogenannte Sale-and-Lease-Back in Erwägung ziehen. Dahinter verbirgt sich eine Leasing-Variante, die sich auf die Aktivseite der Bilanz niederschlägt, schreibt da

Euro-Fälschungen sicher erkennen ...
München – Vor dem Hintergrund wachsender Falschgeldmengen in der Euro-Zone sollten bei Banknoten stets mehrere Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Kriminelle machten sich nicht die Arbeit, alle sicherheitsrelevanten Merkmale zu fälschen, berichtet das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de unte

Anadolubank setzt auf die Hochleistungs-Netzwerklösungen von Juniper Networks ...
München, 27. Juli 2009 - Juniper Networks, Inc., (NASDAQ: JNPR), führendes Unternehmen im Bereich der Hochleistungs-Netzwerke, gibt bekannt, dass die Anadolubank die Applikations-Beschleunigung und Routing- und Sicherheits-Technologien von Juniper einsetzt. Die Anadolubank, eine der führenden tü


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z