Selbstanzeige: erneute Verschärfung steht bevor – Finanzminister einigen sich auf Eckpunkte
Am 27. März 2014 hat die Finanzministerkonferenz in Berlin getagt. Die Finanzminister von Bund und Ländern einigten sich auf eine weitere Verschärfung der bestehenden Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. März 2014 muss mit folgenden Verschärfungen des bestehenden Rechts gerechnet werden:
„Zusammenfassend sind also folgende Maßnahme vorgesehen:
• Verdoppelung Strafzuschlag auf 10% der Hinterziehungssumme
• Umfassende und vollständige Nacherklärungspflicht für 10 Jahre
• Sofortige Nachzahlung hinterzogener Steuern und der Hinterziehungszinsen
• Einführung einer Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige
Wann und in welchem Umfang die geplante Verschärfung in Kraft treten wird, ist derzeit noch ungewiss.
Fazit:
Nicht alleine vor dem Hintergrund der ständig fortschreitenden Aufweichung des Bankgeheimnisses innerhalb Europas, sondern vor allem auch aufgrund der bereits vollzogenen Kehrwendung der Rechtsprechung und der bevorstehenden Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zur Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige wird das Zeitfenster für Steuerpflichtige, die reinen Tisch machen wollen, immer kleiner. Nicht zuletzt auch der Fall Hoeneß hat gezeigt, welche Folgen eine unwirksame Selbstanzeige haben kann. Ohne kompetente Beratung, beispielsweise durch einen auf dem Gebiet der Selbstanzeige erfahrenen Rechtsanwalt, besteht ein erhebliches Risiko, mit der Selbstanzeige zu scheitern.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 16.05.2014 - 16:11 Uhr
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