Elektronischer Kontoauszug ? günstig, schnell und bequem
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Elektronischer Kontoauszug ? günstig, schnell und bequem
Auch die Finanzämter erkennen seit einem Schreiben des Bundesfinanzminis¬teriums vom 17.März 2006 elektronische Kontoauszüge von Privatpersonen bzw. "nichtbuchführungspflichtigen Kontoinhabern" als Zahlungsnachweis an. Für buchführungspflichtige Steuerzahler gelten dagegen strengere Vorschriften.
Die Behörden behalten sich hier eine Einzelfallprüfung zur steuerrechtlichen Anerkennung eines elektronischen Kontoauszugs vor.
Tipps und Hinweise rund um den elektronischen Kontoauszug hat der Bankenverband in einer Broschüre "Elektronische Kontoauszüge ? Informationen für Privatkunden" zusammengestellt. Die neue, überarbeitete zweite Auflage dieser Publikation kann kostenlos per Fax 030/1663-1299 (kein Faxabruf) angefordert, direkt beim Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin bestellt oder im Internet unter www.bankenverband.de/fokusverbraucher heruntergeladen werden.
Weitere Informationen für Verbraucher zu den Themen Geld, Steuern und Vorsorge unter www.infos-finanzen.de .
Kontakt: Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
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Datum: 28.07.2009 - 23:05 Uhr
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