Kettenverträge: Jetzt gegen befristete Verträge klagen

Kettenverträge: Jetzt gegen befristete Verträge klagen

ID: 1064835

Kettenverträge für Vertretungskräfte an Schulen: leidiger Dauerzustand in vielen Bundesländern. Oft aber sind befristete Arbeitsverträge rechtswidrig. Unsere Arbeitsrechtler bewerten Ihre persönlichen Erfolgsaussichten: kostenlos, unverbindlich, binnen 24 Stunden (werktags).



(firmenpresse) - Kettenverträge: Einzelfallprüfung befristeter Arbeitsverträge erfolgversprechend

Kostenlose, unverbindliche Erstberatung in Kanzlei Dr. Bastgen RechtsanwältInnen PartmbB

Die aktuelle Rechtsprechung belegt: Klagen gegen immer wieder kehrende Kettenverträge an Schulen sind zunehmend von Erfolg beschieden. Das Arbeitsgericht Trier erklärte jüngst die über Jahre unbefristete Beschäftigung einer Lehrkraft für unwirksam.
Obwohl ohne erste und zweite Staatsprüfung, beschäftigte das Land die Lehrerin seit Februar 2006 in immer wieder neuen befristeten Arbeitsverträgen. Innerhalb dieser sieben Jahren hatten sie sich auf insgesamt 15 aufsummiert.

In ihrer Klage argumentierte die Lehrerin, das Land Rheinland-Pfalz nutze die Möglichkeit von Vertretungsverträgen rechtsmissbräuchlich: Erst nachträglich hatte RLP Vertretungsgründe genannt, die vor Vertragsabschluss dem Personalrat nicht mitgeteilt worden seien.

Damit sei rechtswidrig der Versuch unternommen worden, die zwingend vorgeschriebenen Kausalzusammenhänge zwischen Vertretungsvertrag und dem Ausfall des regulären Stelleninhabers noch nachträglich zu konstruieren. Zwar lässt das Gesetz grundsätzlich auch eine sogenannte mittelbare Vertretung zu, das heißt, es ermöglicht notwendige Umstrukturierungen der Schulleitung.

Diese Notwendigkeit muss allerdings bei Vertragsabschluss vorliegen und nach einem Urteil des BAG auch mit dem Bezirkspersonalrat in einer angemessenen Frist, die den Arbeitnehmervertretern ein Zeitfenster für Alternativvorschläge offen lässt, explizit besprochen sein.

Die Direktorin des Trierer Arbeitsgerichts Uta Lenz widmete sich bei ihrer mit großer Sorgfalt getroffenen Musterentscheidung ausgiebig der vorgeschriebenen Mitbestimmung des Bezirkspersonalrates. Dessen Zustimmung ist zwingend notwendig, bevor Verträge, befristet oder unbefristet, abgeschlossen werden dürfen. Diese Vorschrift impliziert eine vorherige, frühzeitige und umfassende Information.



Das Gericht betonte, dass die Befristung nicht allein durch die große Anzahl der Vertretungsverträge innerhalb von sieben Jahren unwirksam sei. Es bewertete allein den letzten Vertrag in der Kette: Durch die hohe Anzahl befristeter Verträge stiegen allerdings die Anforderungen an die vom Arbeitgeber, in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz, anzugebenden Sachgründe für die Befristung.

Es steht zu erwarten, dass die Länder die zurzeit mangelhafte Ausfertigung ihrer Kettenverträge in Kürze beheben. Jeder in Zukunft abgeschlossene Vertrag könnte die momentanen Chancen vor dem Arbeitsgericht zunichtemachen, weil stets nur der letzte aller befristeten Verträge bewertet wird. Die Zeit drängt also. Sollten Sie von der rechtswidrigen Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverträge betroffen sein: Lassen Sie sich umgehend von geschulten Fachanwälten beraten.

Die Frist der Klageerhebung beträgt lediglich drei Wochen.

Wir bieten eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung in unserer Kanzlei an. Danach können Sie Ihre persönlichen Erfolgsaussichten vor Gericht realistisch einschätzen. Schildern Sie uns Ihren Fall. Unsere Arbeitsrechtler bewerten Ihre persönlichen Erfolgsaussichten: kostenlos, unverbindlich und binnen 24 Stunden (werktags).

Dr. Bastgen RechtsanwältInnen PartmbB
Talweg 7
54516 Wittlich
Tel. 0 65 71 / 91 24-0
www.bastgen.com
email@bastgen.com
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und Familienrecht



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Bastgen RAinnen
Margit Dr. Bastgen
Talweg 7
54516 Wittlich
email(at)bastgen.com
06571/ 91 24-0
http://www.bastgen.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht u. Schmerzensgeld nach wie vor auf Erfolgskurs! Landesprogramm STÄRKE: Rahmenvereinbarung schwächt breite Akzeptanz der Familienbildung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.05.2014 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1064835
Anzahl Zeichen: 3812

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Margit Bastgen
Stadt:

Wittlich


Telefon: 06571/ 91 24-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 479 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kettenverträge: Jetzt gegen befristete Verträge klagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Bastgen RAinnen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Hochzeitsgeschenk: gewusst wie... ...

Geldgeschenke zur Hochzeit immer "ausdrücklich" überreichen Wenn das Hochzeitsgeschenk zum Bumerang wird... Es ist ein Klassiker: Zur Hochzeit der - womöglich einzigen - Tochter lassen sich die Eltern nicht lumpen. Ein günstig geleg ...

Senioren sollten mit ihren Fragen zum Rechtsanwalt gehen ...

Damit Senioren den Lebensabend wirklich genießen können, müssen beizeiten sorgfältig Vorkehrungen getroffen werden. Eine Beratung beim Rechtsanwalt ist dabei unumgänglich. Der demografische Wandel ist eine der größten gesellschaftlichen H ...

Alle Meldungen von Dr. Bastgen RAinnen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z