Bußgelder drohen: Keine Immobilienannoncen mehr ohne Angaben zur Energieeffizienz
Mehr Transparenz für Mieter und Käufer
Grundlage der neuen Regelung ist die Energieeinsparverordnung, EnEV 2014, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. „Mit ihr sollen Käufer und Mieter von Immobilien künftig direkt erkennen können, wie es um die Energieeffizienz eines neuen Hauses oder einer Wohnung bestellt ist. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden“, sagt Hans-Michael Schiller, 1. Vorsitzender des Verbandes Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
Detaillierte Angaben zum Energieverbrauch
Wer ein Haus oder eine Wohnung per Annonce anbietet, muss damit seit Anfang Mai detailliert Auskunft über die energetischen Eigenschaften der Immobilie machen. So müssen Angaben zur Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder -verbrauchsausweis), zum Baujahr und dem wesentlichen Energieträger für die Heizung (z. B. Öl, Gas oder Strom), zum im Energieausweis genannten Wert des Endenergieverbrauchs sowie zur Energieeffizienzklasse des Gebäudes (A+ bis H) gemacht werden.
Wurde der Energieausweis vor dem 1. Mai 2014 und im Zeitraum vom 30.9.2007 bis 30.4.2014 ausgestellt, müssen die genannten Angaben ebenfalls gemacht werden. Einzig die Angabe zur Energieeffizienzklasse ist hier freiwillig. Energieausweise, die vor dem 30.9.2007 ausgestellt wurden, sollten möglichst durch einen neuen ersetzt werden.
Hier gibt es den Energieausweis
Einen einfachen Ausweis erhält man bei seinem Energieversorger oder einem Messunternehmen. Eine Ausnahme gilt für Häuser, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und über weniger als fünf Wohnungen verfügen. Diese benötigen einen deutlich aufwändigeren und kostspieligeren Energiebedarfsausweis, den „baubezogene Berufe“ wie Ingenieure oder Architekten ausstellen dürfen. In einigen Fällen sind auch Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder registrierte Energieberater zur Ausstellung berechtigt. Die Bau- und Energieberater, die den Mitgliedern des Verbandes Wohneigentum NRW e.V. zur Verfügung stehen, findet man auf der Internetseite des Verbandes unter „Mitgliederservice“ und „Bau- und Energieberater“ (http://bit.ly/1nP3Xll). Es kann darüber hinaus auch die Kooperation des Verbandes Wohneigentum NRW e.V. mit der Verbraucherzentrale des Landes genutzt werden.
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Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. ist traditioneller Partner für Eigenheimbesitzer im einwohnerstärksten Bundesland und bietet unabhängige Verbraucherinformationen und -beratung rund um Haus und Garten an. Neben der wirksamen Interessenvertretung beinhaltet eine Mitgliedschaft u. a. wichtige Versicherungen für Haus- und Grundbesitz sowie praxisnahe Beratung zu Neu- und Umbauten, zum Energiesparen sowie in Steuerfragen. Zudem veranstaltet der Verband laufend Vorträge, Lehrgänge und Seminare für Wohneigentümer. Derzeit sind rund 137.000 Bauherren und Eigenheimbesitzer Mitglied im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., die nach dem gemeinsamen Motto „Einfach gut leben!“ können.
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Datum: 27.05.2014 - 11:26 Uhr
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Freigabedatum: 27.05.2014
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