'Ihr Recht als Fahrgast': Neues Faltblatt informiert Bahnkunden
ID: 106518
"Ihr Recht als Fahrgast": Neues Faltblatt informiert Bahnkunden
Die Entschädigung wird in bar am Schalter ausgezahlt. Voraussetzung ist: Die Kunden legen ein ausgefülltes Fahrgastrechteformular, auf dem die Verspätung bestätigt wurde, vor sowie die Originale der Fahrkarten. Formular und Bestätigung erhalten sie bereits im Zug beim Schaffner. Was Fahrgäste sonst noch beachten müssen, um schnell an ihr Geld zu kommen, welche Entschädigung Inhabern von Zeitfahrkarten zusteht und wann die Unternehmen nicht zahlen müssen, erklären das Verbraucherschutzministerium Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale in einem neuen Faltblatt.
Das Faltblatt "Ihr Recht als Fahrgast" enthält außerdem Ansprechpartner für Beschwerden und Streitfälle sowie alle Basisinformationen rund um das Thema Fahrgastrechte.
"Ihr Recht als Fahrgast" steht ab heute auf der Seite des Ministeriums unter www.mufv.rlp.dezum Download zur Verfügung.
Faltblatt: "Ihr Recht als Fahrgast"
Ab dem 10. August liegt es bei den rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen, Stadtbüchereien, Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen kostenlos zum Abholen bereit.
Es kann auch direkt beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Frau Klink) angefordert werden, Telefon 06131-16-4468, Mail: karin.klink@mufv.rlp.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Stefanie Mittenzwei
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55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
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Datum: 29.07.2009 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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