Versicherungsrechtler Schwintowski fordert Stornoverbot der Lebensversicherung

Versicherungsrechtler Schwintowski fordert Stornoverbot der Lebensversicherung

ID: 1065183

Berliner Versicherungsexperte Schwintowski fordert ein Stornoverbot der Lebensversicherung. Dies steht in krassem Gegensatz zur Auffassung der Verbraucherschützer, ausscheidende Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Policen Direkt, Marktführer im Zweitmarkt setzt sich für eine Kompromisslösung ein.



(firmenpresse) - Prof. Hans-Peter Schwintowski, Experte für Versicherungsrecht an der Berliner Humboldt-Universität und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundes der Versicherten (BdV) e.V. fordert ein Verbot, Lebensversicherungen vor Ablauf zu stornieren. Der Professor begründet diese Forderung mit dem kalkulatorischen Modell der Lebensversicherung. Gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe vom 8. Mai 2014) sagte der Jurist: „Wenn Versicherer damit rechnen müssen, Kunden bereits nach kurzer Zeit wieder auszuzahlen, können sie keinen langfristigen Anlagehorizont verfolgen – und das raubt Rendite". Demnach sieht er in der Kündigung der Versicherung eine Verletzung des Gerechtigkeitsprinzips, bei der die verbleibende Versichertengemeinschaft unverhältnismäßig benachteiligt würde. Dabei handelt es sich keineswegs um unbedeutende Einzelfälle. Erst im Sommer letzten Jahres meldete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Rekordstornovolumen in Höhe von insgesamt 14,4 Milliarden Euro für das Jahr 2012.

Schwintowskis Forderung überrascht, da Verbraucherschützer bislang überwiegend für die Interessen der stornierenden Versicherten eintraten. Richtig ist aber, dass die Kosten einer Besserstellung stornierender Versicherungsnehmer immer durch die verbleibende Versichertengemeinschaft getragen werden müssen.

Gleichfalls fordert Schwintowski eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen, wie sie in Großbritannien schon seit 2001 geregelt ist. Gemeinsam mit dem Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. setzt sich auch Policen Direkt bereits seit 2005 für eine solche Hinweispflicht ein. In Deutschland gibt es bereits seit über zehn Jahren einen funktionierenden Zweitmarkt, so dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für solch eine gesetzliche Regelung bereits bestehen. Der Vorteil des Zweitmarktes liegt für Schwintowski klar auf der Hand: „Die Kunden kämen raus, die Policen liefen aber weiter bis zum Ende. Das würde die Renditen deutlich erhöhen und auch die Kündiger könnten profitieren.“ Durch die Fortführung der Policen bleibt dem Verkäufer zudem ein beitragsfreier Rest-Versicherungsschutz erhalten.



Neben einer Hinweispflicht könnte auch die von der Regierung angedachte Neuregelung der Bewertungsreserven einen Kompromiss zwischen den beiden Extremforderungen „Verbot“ und „jederzeitigem Storno ohne Einschränkungen“ erreichen: „Wenn Versicherungsnehmer im Kündigungsfall auf die Bewertungsreserven verzichten müssten, dafür aber bei vertraglichem Ablauf ihren Anspruch auf Auszahlung der Bewertungsreserven behielten, wäre dies eine für alle gerechte Lösung und würde sich zudem positiv auf die Stornoquote der Versicherer auswirken“ erklärt Policen Direkt-Geschäftsführer Max Ahlers.
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Datum: 27.05.2014 - 16:24 Uhr
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