Falsch beraten durch ApoBank: Schadenersatz MPC MS Santa-B Schiffe
Hohe Provisionen bei der Vermittlung von Schiffsfonds verschwiegen
Weil sie in der Osnabrücker Filiale der Deutschen Apotheker- und Ärztebank hinsichtlich einer Beteiligung am MPC-Fonds MS Santa-B Schiffe falsch beraten wurde, erhält eine Kundin der Bank rund 40.000 € Schadenersatz. Dies entschied jetzt das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 12. Mai 2014 - Az. 7 O 1535/13 - nicht rechtskräftig).
Im August 2006 hatte die Bank die Kundin angeschrieben und ihr die Beteiligung an einem Schiffsfonds angeboten. Die vom Emissionshaus MPC aufgelegte Beteiligungsgesellschaft MS "Santa-B Schiffe" mbH & Co. KG sollte in 14 Containerschiffe investieren und für die Kundin der Bank eine renditestarke Anlage sein. Dementsprechend wurde der Fonds in einem Gespräch im Oktober 2006 durch den Kundenberater der Apotheker- und Ärztebank angepriesen.
Hohe Provisionen bei der Vermittlung von Schiffsfonds
Was der Kundin durch den Bankmitarbeiter verschwiegen wurde: Die ApoBank erhielt einen nicht unwesentlichen Teil der im Fondsprospekt mit 26,26% des zu investierenden Kapitals ausgewiesenen Vertriebsvergütungen. Aus unserer Sicht waren es die hohen Provisionen, die die Bank überhaupt dazu gebracht hat, ihren Kunden eine derart riskante Fondsanlage anzubieten. Wenn eine Bank für den Vertrieb von Schiffsfonds 14% Provision bekommt, ist es nicht auszuschließen, dass das Vertriebsinteresse stärker wiegt, als das Interesse an einer ordnungsgemäßen Anlegeraufklärung.
Unterbliebene Aufklärung über Provisionen unstreitig
Eine Annahme, der sich auch das Landgericht Osnabrück nicht verschlossen hat. Eine wesentliche Pflicht der ApoBank aus dem Anlageberatungsvertrag wäre es nach dem Urteil gewesen, die Kundin nicht nur darüber zu informieren, dass sie für den Vertrieb des Fonds Provisionen erhält, sondern auch wie hoch diese sind. Die Apotheker- und Ärztebank hat gar nicht bestritten, dass sie unsere Mandantin über ihr Provisionsinteresse nicht aufgeklärt hat.
ApoBank verliert bundesweit auch vor anderen Gerichten
Auch aus zahlreichen anderen gegen diese Bank geführten Verfahren wissen wir, dass zumindest bis ins Jahr 2006 hinein bei der Beratung über geschlossene Beteiligungen wie Schiffs-, Immobilien- oder Lebensversicherungsfonds über Provisionen nicht gesprochen wurde. Auch dort behauptet die ApoBank nicht, dass sie über die Provisionen aufgeklärt hätte. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass beispielsweise auch das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal (Urteil vom 6. Mai 2014 - Az. 7 O 381/13 - nicht rechtskräftig) wenige Tage zuvor die ApoBank ebenfalls zum Schadenersatz verurteilt hat. Dies zeigt, dass Anleger, die von der Bank nicht über die Provisionen informiert wurden, die diese für die Vermittlung von geschlossenen Fonds erhalten hat, gute Chancen haben, die Beteiligung wirtschaftlich rückabzuwickeln.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://schiffsfonds-anleger.de und http://anwaltshaftung.de
Datum: 30.05.2014 - 19:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1066415
Anzahl Zeichen: 3862
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 904 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Falsch beraten durch ApoBank: Schadenersatz MPC MS Santa-B Schiffe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin in einem von Nittel & Minderjahn Rechtsanwälte für Montranus-Anleger geführten Rechtsstreit zur Rückabwicklung von Beteiligungen an Montranus Medienfonds verurteilt. Das Landgericht Heidelberg sprach in seinem Urteil vom 29. September 2015 einem
Schiffsfonds-Urteil: Nordcapital Bulkerflotte 1 ...
16.03.2015 - Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG falsch beraten hat. Wie das Landgericht Fra
ALBIS Capital GmbH & Co. KG: Rückforderung der Ausschüttungen unberechtigt ...
Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen 10.03.2015 - Erst geht die Fondsgesellschaft in Liquidation, jetzt sollen Anleger der ALBIS Capital GmbH & Co. KG auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert dies eine Karlsruher Anwaltskanzlei, die die inzwischen in
Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Clerical Medical - Werbung mit unrealistischer Rendite ...
8,5% Rendite im Jahr sollte eine Anlegerin durchschnittlich mit zwei im Jahr 2002 abgeschossenen Versicherungspolicen des Anbieters Clerical Medical erzielen. In der Realität kam alles ganz anders. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 15. Mai 2014 - Az. 12 U 112/11 - nicht rechtskräftig) ve
Private Equity-Studie: Auf das Alpha kommt es an! ...
Die Wiederholbarkeit (Persistenz) erfolgreicher Performance von Private Equity-Anlagen ist eine der Kernfragen für Investoren. Aus diesem Grund werden vor der Beteiligung an einem Private Equity-Fonds die Ergebnisse der Vorgängerfonds von Investoren sehr genau analysiert. Dabei hat sich in den let
Neuerscheinung des Jahresbuches "BeteiligungsKompass 2014" ...
Landshut - Seit bereits 11 Jahren ist dieses Buch in der Sachwertebranche wichtiger Begleiter und Nachschlagewerk für Journalisten, Finanzdienstleister und Berater. Der BeteiligungsKompass fasst den Beteiligungsmarkt des Jahres 2013 zusammen und gibt einen wertvollen Ausblick auf das laufende Jahr.
publity Performance Fonds Nr. 4 zahlt vorzeitig 3,4 Mio. Euro aus ...
Die publity Performance Fonds Nr. 4 GmbH & Co. KG hat bis zum Ende der Emissionsphase im Juni 2013 mit 2.249 Anlegern ein Emissionskapital in Höhe von 34.102.000 Euro eingeworben. Im Mai 2013 wurde an die betreffenden Anleger der Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% bzw. 3%, mithin gesamt 662.420




