Hochzeitsgeschenk: gewusst wie...

Hochzeitsgeschenk: gewusst wie...

ID: 1066996

Geldgeschenke zur Hochzeit immer "ausdrücklich"überreichenVorsorge treffen gegen den Rosenkrieg



(firmenpresse) - Geldgeschenke zur Hochzeit immer "ausdrücklich" überreichen
Wenn das Hochzeitsgeschenk zum Bumerang wird...

Es ist ein Klassiker: Zur Hochzeit der - womöglich einzigen - Tochter lassen sich die Eltern nicht lumpen. Ein günstig gelegenes Baugrundstück soll die Zukunft der jungen Frau sichern. Damit beim frisch gebackenen Schwiegersohn keine Missstimmung aufkommt, überreichen sie statt des Grundstücks die für den Kauf benötigte Summe. Zeugen sind sämtliche Gäste des romantischen Hochzeitfestes.

Diese überflüssige Rücksichtnahme auf die Gemütslage der neuen Verwandtschaft erweist sich im Scheidungsfall oft als Bumerang. Das Grundstück wird in der Regel als gemeinsames Vermögen gewertet, das hälftig unter den Partnern aufgeteilt werden muss.

Denn bei einem Rosenkrieg ist damit zu rechnen, dass sowohl Tochter als auch Schwiegersohn Zeugen mitbringen, die die jeweilige Auslegung des Sachverhalts belegen: Die Ehefrau und ihre Eltern schwören Mark und Bein, dass das Grundstück für ihre Tochter bestimmt war. Freunde und Anverwandte des Exmannes bezeugen hingegen, dass es ein Geschenk für das Hochzeitspaar war.

Dagegen Vorsorge zu treffen ist verhältnismäßig einfach. Sollten Sie in eine vergleichbare Situation kommen, überreichen Sie Ihr wohlwollendes Geschenk "ausdrücklich" nur an eine Person. Sicherheitshalber sollten Sie diese Ausdrücklichkeit schriftlich fixieren und das entsprechende Papier gut verwahren. Mit einem Text wie: "Als Starthilfe in deine Zukunft schenken wir dir - nicht euch - die beiliegende Summe XY." Wenn Sie sich an diesen simplen Rat halten, ist das Eigentum Ihres Kindes gesichert.
In unserer Kanzlei beraten die Fachanwältinnen für Familienrecht Jutta Christen und Nicole Kürten die Mandanten zu allen Fragen rund um Ehevertrag, Trennung und Scheidung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und Familienrecht



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Bastgen RAinnen
Margit Dr. Bastgen
Talweg 7
54516 Wittlich
email(at)bastgen.com
06571/ 91 24-0
http://www.bastgen.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Aufgabe der Pflichtverteidigung 25 Jahre Kampf gegen den Hunger in Bangladesch
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.06.2014 - 13:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1066996
Anzahl Zeichen: 1970

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Margit Bastgen
Stadt:

Wittlich


Telefon: 06571/ 91 24-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 331 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hochzeitsgeschenk: gewusst wie..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Bastgen RAinnen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kettenverträge: Jetzt gegen befristete Verträge klagen ...

Kettenverträge: Einzelfallprüfung befristeter Arbeitsverträge erfolgversprechend Kostenlose, unverbindliche Erstberatung in Kanzlei Dr. Bastgen RechtsanwältInnen PartmbB Die aktuelle Rechtsprechung belegt: Klagen gegen immer wieder kehrende ...

Senioren sollten mit ihren Fragen zum Rechtsanwalt gehen ...

Damit Senioren den Lebensabend wirklich genießen können, müssen beizeiten sorgfältig Vorkehrungen getroffen werden. Eine Beratung beim Rechtsanwalt ist dabei unumgänglich. Der demografische Wandel ist eine der größten gesellschaftlichen H ...

Alle Meldungen von Dr. Bastgen RAinnen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z