PROKON: Gläubigerversammlung stellt die Weichen für die Zukunft

PROKON: Gläubigerversammlung stellt die Weichen für die Zukunft

ID: 1067458

PROKON: Gläubigerversammlung stellt die Weichen für die Zukunft



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am 1. Mai eröffnet. Bei der Gläubigerversammlung im Juli werden wichtige Fragen entschieden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem das Insolvenzverfahren über Prokon vor wenigen Wochen eröffnet wurde, stellte der Insolvenzverwalter inzwischen eine Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent in Aussicht. Anders ausgedrückt: Den Genussrechte-Inhabern drohen Verluste zwischen 40 und 70 Prozent. Wie hoch die Quote tatsächlich ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Positiv ist, dass die Forderungen der Genussrechte-Inhaber nicht nachrangig behandelt werden, sondern mit den Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt sind. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten alle Forderungen als fällig. Unabhängig davon, ob die Genussrechte gekündigt wurden oder nicht.

Im Insolvenzverfahren müssen einige Faktoren beachtet werden. Im Juli werden die Gläubiger voraussichtlich die Unterlagen für ihre Forderungsanmeldungen vom Insolvenzverwalter erhalten. Die Forderungen müssen dann bis zum 15. September 2014 angemeldet werden und werden geprüft. Prüfungstermin am Amtsgericht Itzehoe ist der 15. Januar 2015. In einem Insolvenzverfahren können nur angemeldete Forderungen berücksichtigt werden.

Zuvor findet am 22. Juli eine Gläubigerversammlung in Hamburg statt. Hier wird über den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens entschieden und ob ein Insolvenzplan aufgestellt wird. Über diesen Plan würde dann in einer weiteren Gläubigerversammlung abgestimmt - voraussichtlich im ersten Quartal 2015. Zuvor können Gläubiger nicht mit Zahlungen rechnen.

Für Prokon-Anleger geht es jetzt in erster Linie darum, ihre Forderungen anzumelden und treffend zu begründen, damit ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Und auch die Gläubigerversammlung, bei der Weichen für den weiteren Fortgang gestellt werden, ist ein wichtiger Termin für die Zeichner der Genussrechte.



Für die meisten Anleger sind Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldungen oder Gläubigerversammlungen absolutes Neuland, das sie nicht ohne juristischen Beistand betreten sollten. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann sie dabei unterstützen und dafür sorgen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Future Business KGaA (FuBus): Neuer Termin für Anleger-Versammlung Steinbach: Ohne Aufarbeitung keine Versöhnung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.06.2014 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1067458
Anzahl Zeichen: 2660

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 267 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"PROKON: Gläubigerversammlung stellt die Weichen für die Zukunft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z