Doppelte Haushaltsführung: Bei Familienheimfahrten zählt nicht immer die kürzeste Strecke
ID: 1070532
Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie bei der Deklarierung ihrer Familienheimfahrten in der Einkommensteuererklärung nicht immer die kürzeste Straßenverbindung ansetzen müssen. Grund hierfür ist eine Regelung im Einkommensteuergesetz, wonach auch eine längere Fahrtstrecke abgerechnet werden darf, wenn diese regelmäßig für Familienheimfahrten genutzt wurde und im Vergleich zur kürzesten Route offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Früher erkannten die Finanzämter eine längere Strecke häufig nur dann als verkehrsgünstiger an, wenn sich gegenüber der kürzesten Straßenverbindung eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten ergab. Der Bundesfinanzhof hat diese Voraussetzung jedoch mittlerweile gekippt und entschieden , dass eine Umwegstrecke auch bei geringerer Zeitersparnis steuerlich akzeptiert werden kann.
Hinweis: Sofern sich nicht bereits aus der Berechnung eines Routenplaners klar und deutlich ergibt, dass die längere Strecke (z.B. ein Autobahnabschnitt) zeitsparender ist, sollten Arbeitnehmer eine gute Beweisvorsorge betreiben und dokumentieren, aus welchen Gründen sie die längere Umwegstrecke gefahren sind. Als Nachweis können hier beispielsweise Meldungen über Baustellenarbeiten oder häufige Staus auf der kürzesten Straßenverbindung dienen; auch kann auf ungünstige Ampelschaltungen oder Streckenführungen verwiesen werden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Sie erreichen uns unter:
Steuerkanzlei Bauerfeind
Säbener Straße 92a
81547 München
Telefon: 089/64282222
Mobil: 0171/1234337
Email: thomas-bauerfeind(at)doppelte-haushaltsfuehrung.de
Die Steuerkanzlei Bauerfeind ist auf das Thema der doppelten Haushaltsführung spezialisiert. Aufgrund zahlreicher erfolgreich durchgesetzter Beratungsfälle bietet die Kanzlei gebündeltes Expertenwissen aus einer Hand.
Datum: 10.06.2014 - 20:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1070532
Anzahl Zeichen: 1773
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Thomas Bauerfeind
Stadt:
München
Telefon: 089/64282222
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 467 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Doppelte Haushaltsführung: Bei Familienheimfahrten zählt nicht immer die kürzeste Strecke"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerkanzlei Bauerfeind (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Als eine auf doppelte Haushaltsführungen spezialisierte Steuerkanzlei (www.doppelte-haushaltsfuehrung.de) erhalten wir verstärkt bei Versetzungen von Soldaten, Beamten und Tarifbeschäftigten deutscher Bundesbehörden eine Vielzahl an Anfragen, wie diese Versetzung im Rahmen der jährlichen Ei
Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungsgegenstände laut mündlicher Verhandlung des Bundesfinanzhofes zusätzlich zum Deckelungsbetrag der 1.000 EUR monatlich absetzbar (FOTO) ...
In der mündlichen Verhandlung vom 4. April 2019 (Aktenzeichen VI R 18/17) hat der Vorsitzende Richter Herr Meinhard Wittwer bereits vorab verlauten lassen, dass der Bundesfinanzhof die Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hausrat im Rahmen einer beruflich veranl
Doppelte Haushaltsführung: Nähe zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte kann Kostenabzug ausschließen ...
Arbeitnehmer dürfen die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen, wenn sie aus beruflichen Gründen am Ort ihrer ersten Tätigkeitsstätte eine Zweitwohnung unterhalten und sich ihr eigener Hausstand (= die Hauptwohnung) außerhalb dieses Ortes befindet. Dass eine all
Weitere Mitteilungen von Steuerkanzlei Bauerfeind
Kooperation von Wolters Kluwer und Hüthig Jehle Rehm bringt wichtige Werke für den Bereich der öffentlichen Verwaltung ...
Die Kooperation der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH mit dem Informationsdienstleister Wolters Kluwer Deutschland betrifft z.B. die Kommentierungen der Bauordnungen mehrerer Bundesländer, das Handbuch zum BauGB von Krautzberger/Söfker oder das Standardwerk zum Kommunalabgabenrecht in Bayern
Abmahnung wegen Streaming ...
Anders als beim Filesharing ist das Streaming auf den reinen Werkgenuss gerichtet. Streamig ist der Abruf von Datenströmen von dem Rechner im Internet und die gleichzeitige Wiedergabe der Inhalte auf dem eigenen Computer oder internetfähigen Fernseher. Der Filmbetrachter nutzt den Film ähnlich w
Sind Wasserfilter sinnvoll, doch welcher Wasserfilter? ...
Trinkwasseraufbereitung zuhause zur Reduzierung von Schadstoffen. Immer häufiger entdecken Forscher Medikamentenrückstände, Chemikalien und selbst kleinste Plastikteilchen in unseren Leitungswasser. Untersuchungen haben auch ergeben, dass nicht nur im Leitungswasser diese Stoffe zu finden sind,




