Badische Neueste Nachrichten: Kein Blatt vor den Mund - Kommentar von Theo Westermann
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Bundesversammlung bisher ein unbeackertes Feld, genauso auch die
Frage, was der Bundespräsident sagen darf - und wie er es sagen darf.
Auch die Gesetzeslage selbst ist relativ dünn, vergleichbar etwa mit
den lexikonartigen Kompendien der verschiedenen Sozialgesetzbücher.
Niemand hat erwartet, dass der Zweite Senat der inzwischen fleißig in
Karlsruhe klagenden NPD recht geben wird. Aber es war gut, dass sich
das Gericht einmal diesen Fragen angenommen hat. Und sei es nur aus
Selbstvergewisserung gegenüber einer latent geschichtsvergessenen
Öffentlichkeit, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes die
Stellung des Bundespräsidenten und die Organisation seiner Wahl
genauso angelegt haben und nicht anders.
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Klaus Gaßner
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Datum: 10.06.2014 - 22:40 Uhr
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