Prokon: Anleger müssen Verluste von bis zu 70 Prozent befürchten

Prokon: Anleger müssen Verluste von bis zu 70 Prozent befürchten

ID: 1070635

Prokon: Anleger müssen Verluste von bis zu 70 Prozent befürchten



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Nach Angaben des Insolvenzverwalters der Prokon Regenerative Energien GmbH müssen Anlegern zwar nicht mit einem Totalverlust, aber mit Verlusten von bis zu 70 Prozent rechnen.

Nachdem das Insolvenzverfahren über Prokon eröffnet wurde, konnten die Anleger leicht durchatmen. Denn zum einen werden ihre Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt und zum anderen müssen sie nach Angaben des Insolvenzverwalters nicht mit einem Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen. Allerdings seien Verluste zwischen 40 und 70 Prozent zu befürchten. Die Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter bis zum 15. September 2014 angemeldet werden. Zuvor findet am 22. Juli noch eine wichtige Gläubigerversammlung in Hamburg statt, bei der das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren abgestimmt wird.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Die Anmeldung der Forderungen und auch die Gläubigerversammlung sind für die Anleger zwei wichtige Termine. Bei der Forderungsanmeldung muss beachtet werden, dass diese nicht nur frist-, sondern auch formgerecht geschehen muss. Auch wenn die nötigen Unterlagen vom Insolvenzverwalter zugeschickt werden, ist dies für den Laien keine leichte Aufgabe. Nur korrekt angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Erster Prüfungstermin für die Forderungen ist der 15. Januar 2015.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Itzehoe, die Genussrechte als gleichrangige Forderungen zu behandeln, ist sicher absolut begrüßenswert und erhöht die Chancen der Genussrechte-Zeichner, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zumindest zum Teil erfüllt werden. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass der Beschluss des AG Itzehoe noch nicht rechtskräftig ist und von anderen Gläubigergruppen noch angefochten werden kann. Im schlimmsten Fall könnte dann wieder die Nachrangigkeit der Genussrechte stehen.



Um ihre Interessen im Insolvenzverfahren und bei der Gläubigerversammlung zu wahren, können sich Prokon-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch prüfen, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, so dass nicht alleine auf eine gute Quote Insolvenzverfahren gehofft werden muss und der finanzielle Schaden weiter reduziert wird.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Thüringische Landeszeitung: Das Kungel-Prinzip / Kommentar von Axel Zacharias zum Findungsprozess für den neuen EU-Kommissionschef Junge Schotten gegen Unabhängigkeit aber für Europa
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.06.2014 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1070635
Anzahl Zeichen: 2633

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 336 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Prokon: Anleger müssen Verluste von bis zu 70 Prozent befürchten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z